Mahnverfahren

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Gast

#1

05.12.2005, 23:16

Hi kann mir zufällig jemand sagen unter welcher Katalogziffer ich wegen nicht rechtzeitig erfolgter Räumung beim beendigten Mietvertrag die Nutzungsentschädigung (Ziff 21 Miete Sonstige oder Ziff. 28 Schadenersatz) benennen soll??????
Danke!
Andreas

#2

06.12.2005, 11:56

Die Katalognummern sind eigentlich von untergeordneter Bedeutung, solange man sie irgendwie rechtfertigen kann :wink:

Ich würde dann zu Nr. 21 tendieren.
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happykitcat
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#3

06.12.2005, 12:01

oder du nimmst keine Katalognummer und gehst in Zeile 36 und bezeichnest deinen Anspruch unter "sonstiger Anspruch" genau.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :xd
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