Ich habe es gefunden!!!!! Die Neuregelung der Anrechnung der Geschäftsgebühr durch § 15a RVG betrifft auch das Mahnverfahren.
Bislang ist lediglich die geminderte Gebühr im Mahnverfahren tituliert worden. Durch die Neuregelung § 15a kann der Rechtsanwalt aber nun wieder die volle 1,0 Verfahrensgebühr geltend machen.
Der Artikel, der mir vorliegt sagt noch nichts darüber aus, ab wenn die Neuregelung gilt ...... voraussichtlich ab 01.09.09 .....
Also, dann dürfen wir Anwender von AnNoText oder RA.Micro usw. zunächst ein Update einspielen..., bevor weitere MBs erstellt werden.
Mahnverfahren
-
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 515
- Registriert: 26.02.2008, 08:45
- Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
- Software: WinMacs
- Wohnort: Ronneburg
- Kontaktdaten:
In welcher Zeitschrift steht dieser Artikel???
Laut letzten Informationen der Zentralstelle Mahnverfahren ändert sich beim Mahnverfahren auch mit § 15a RVG nichts.
Laut letzten Informationen der Zentralstelle Mahnverfahren ändert sich beim Mahnverfahren auch mit § 15a RVG nichts.
Beschluss des OLG Koblenz vom 01.09.2009, Az.: 14 W 553/09,
Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 10.09.2009
Quelle: Pressemitteilung des OLG Koblenz vom 10.09.2009