Hallo,
ich habe in eigener Sache ein paar Mahnbescheide wegen RA-Gebühren gemacht. Nun wird ja angegeben, dass beim streitigen Verfahren für den Fall des Widerspruchs das Gericht des Schuldners zuständig ist. Mein Chef behauptet nun, dass wir dort nicht das zuständige Gericht des Schuldners, sondern das Gericht für unseren Bezirk eingeben können, weil ja die Beratung etc. in unserem Büro stattgefunden hat.
Hat das schon mal jemand gehört, dass man das so machen kann?
Und falls ja, wo steht da was drüber?
Also ich kann nichts finden.
Ich danke schon einmal für eure Hilfe
Mahnverfahren - streitiges Verfahren
- lamiserable
- Forenfachkraft
- Beiträge: 236
- Registriert: 01.08.2006, 10:27
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Wohnort: Saarbrücken
Das geht glaube ich nur, wenn die Vertragsparteien beide Kaufleute sind.
§ 29 Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
(2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
Ach so: Du kannst den Gerichtsstand ganz einfach beim Ausfüllen des Antrages eintragen (letzte Seite)
§ 29 Besonderer Gerichtsstand des Erfüllungsorts
(1) Für Streitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis und über dessen Bestehen ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem die streitige Verpflichtung zu erfüllen ist.
(2) Eine Vereinbarung über den Erfüllungsort begründet die Zuständigkeit nur, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.
Ach so: Du kannst den Gerichtsstand ganz einfach beim Ausfüllen des Antrages eintragen (letzte Seite)
Es genügt nicht, sich täglich zu baden, um »sauber« durchs Leben zu gehen