Mahnverfahren Kita-/Hortgebühren

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Bürohexe
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#1

08.06.2017, 12:44

Hallo liebe Gemeinde,

ich brauche mal ein bisschen Input. Es geht hier um das Mahnverfahren hinsichtlich monatlich wiederkehrender Kosten.

Wir wurden von einem Verein, der sowohl eine Kita als auch einen Hort betreibt, aufgefordert, für den ausstehenden Monatsbeitrag für Mai das anwaltliche Mahnverfahren einzuleiten. Es wurde 3x versucht, den Betrag per Lastschrift einzuziehen, 2x wurde gemahnt. Der Betrag wurde immer wieder zurückgebucht.

Ich habe jetzt mit der Sachbearbeiterin des Vereins gesprochen und gefragt, wie es für Juni aussieht. Dieser Beitrag wird wohl erst zum 10. d. M. eingezogen, so dass erst Mitte nächster Woche klar ist, ob der Betrag wieder zurückgebucht wird oder nicht. Ich würde gern solange warten, und den Juni-Beitrag dann gleich mit anfordern.

Ich hab es wirklich nicht so mit Mahn- und Vollstreckungssachen. Wie stelle ich das alles am schlauesten an? Muss/kann ich jeden Monat separat anmahnen? Fallen für jedes Mahnschreiben dann neue Kosten an? Oder schicke ich dann im nächsten Monat eine "aktualisierte" Forderungsaufstellung?
Schreibblitz
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#2

08.06.2017, 13:39

Ich würde die gesamten fälligen Beiträge in einem Schreiben zusammen fassen. Nach Ablauf der Frist kannst Du dann bei der Forderung im Mahnbescheid einfach eintragen : Schreiben vom .... Du sparst dir damit das Aufführen jedes einzelnen Beitrages im Mahnbescheid. Die Mahngebühr bekommst du dann natürlich nur einmal für das Aufforderungsschreiben.

Die Bankrücklastschriften kannst du dann unter der Rubrik "Bankrücklastkosten" eintragen
Gott, gib mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden. (Reinhold Niebuhr)
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#3

08.06.2017, 13:54

Danke für Deine Rückmeldung, Schreibblitz.

Über den Mahnbescheid hab ich mir ehrlich gesagt noch gar keine Gedanken gemacht. Wobei: Wenn ich z. B. Beiträge für 3 Monate im MB geltend mache, habe ich doch auch unterschiedliche Zins-Anfänge, da kann ich das doch nicht als Gesamtbetrag eingeben?

Mein Problem ist ja, das erst einmal nur der Mai-Beitrag fällig ist. Juni steht noch aus, von Juli ganz zu schweigen. Nach 3 Monaten Beitragsrückstand wird der Vertrag wohl gekündigt. Solange will der MD aber nicht warten.
Schreibblitz
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#4

08.06.2017, 14:03

Es kommt drauf an, wenn die Zinsbeträge nur Mini-Beträge sind, dann buche ich das als eine Forderung. Ist der Zinsbetrag aufgrund des einzelnen Forderungsbetrages höher, dann gebe ich es natürlich einzeln ein.

Sorry, ich war jetzt schon eine Stufe weiter. Ich bin davon ausgegangen, dass da bereits mehrere Beträge offen sind. Ich würde dann den bislang offenen Betrag + Bankrücklastschriften anmahnen und dazu schreiben, dass Schuldner für Deckung des Kontos sorgen soll, damit die zum 10. eines Monats fälligen Beiträge ordnungsgemäß eingezogen werden können. Des Weiteren würde ich noch den Hinweis erteilen, dass bei drei fälligen Beiträgen der Vertrag gekündigt wird und nach Ablauf der Frist von .... Tagen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides gestellt wird.
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icerose
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#5

08.06.2017, 14:07

warum nicht gleich den MB machen? Ist zwar am Ende mehr Arbeit, falls für Juni auch einer gemacht werden muss, aber das Honorar entsteht jeweils. ;)

Wenn du mehrere Ansprüche geltend machst, würd ich schon jede Forderung einzeln aufnehmen - eben wegen der von dir erwähnten verschiedenen Zinsbeginndaten. Bankrücklastkosten kannst du insgesamt dazunehmen.

Und wenn du auf den Juni noch warten willst, kannst du ja die Mahnung für Mai mit einer Zahlungsaufforderung auch für Juni (vorsorglich, falls nicht schon bezahlt) verbinden. Dennoch bleibt es bei einer Mahn-Gebühr.
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#6

08.06.2017, 14:50

Ich würde abwarten, ob Juni gezahlt wird und falls nicht, Zahlungsaufforderung Mai+Juni mit Zinsberechnung, Bankrücklastkosten und RA-Vergütung.

Wenn dann keine Zahlung eingeht und das Mahnverfahren eingeleitet werden soll, würde ich die bis dahin angefallenen Zinsen als Hauptforderung (Zinsrückstände) aufnehmen und laufende Zinsen ab MB-Antrag.

Wobei vor Einleitung des Mahnverfahrens vl noch abgewartet werden sollte, ob der Beitrag für Juli gezahlt wird. Wenn der Vertrag dann eh gekündigt wird, hätte man dann alle Rückstände beisammen ;)
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#7

08.06.2017, 14:51

Man könnte beim MB-Antrag die Forderungen auch ohne Zinsverlust zusammenrechnen, weil man ausgerechnete Zinsen separat geltend machen kann. Der Rest wird dann halt ab MB-Antrag gesamtverzinst. Dann noch Kosten für die Lastschriftrückgabe und Mahngebühren Mdt. dazu, sofern von diesem im Mahnschreiben geltend gemacht und ab. Dafür würde sprechen, dass der 10te ja bereits übermorgen ist. Man also spätestens Dienstag/Mittwoch kommender Woche weiß, ob eine oder zwei Forderungen fällig wären.
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#8

08.06.2017, 15:00

Danke Euch allen für das Feedback!
@Aelizia: So habe ich es jetzt gerade mit der MD abgesprochen! ;-)

Ich wünsche allen noch einen schönen Nachmittag!
katinka0508
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#9

08.06.2017, 16:49

icerose hat geschrieben:warum nicht gleich den MB machen? Ist zwar am Ende mehr Arbeit, falls für Juni auch einer gemacht werden muss, aber das Honorar entsteht jeweils. ;)
Ich werfe mal die Schadensminderungspflicht in den Raum.
In meinen Augen sind es unnötige Kosten, wenn am 08.06. ein Mahnbescheid für die Mai-Beiträge gemacht wird und am 10.06. der nächste Beitrag fällig ist.
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#10

09.06.2017, 11:16

katinka0508 hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:warum nicht gleich den MB machen? Ist zwar am Ende mehr Arbeit, falls für Juni auch einer gemacht werden muss, aber das Honorar entsteht jeweils. ;)
Ich werfe mal die Schadensminderungspflicht in den Raum.
In meinen Augen sind es unnötige Kosten, wenn am 08.06. ein Mahnbescheid für die Mai-Beiträge gemacht wird und am 10.06. der nächste Beitrag fällig ist.
In dieser Konstellation stimmt das auf jeden Fall, sind ja nur ein paar Tage, daher würde ich zumindest die nächste Fälligkeit abwarten. Aber im Grunde wäre nichts dagegen einzuwenden, wenn nach der Juni-Fälligkeit ein MB gemacht wird. Soll ja schon Leute gegeben haben, die dann plötzlich gezahlt haben und auch nicht mehr in Verzug geraten sind. Sonst könnte man ja bei wiederkehrenden Forderungen immer einwenden, dass ja der nächste Beitrag noch nicht fällig ist und sich daher vor dem Hintergrund der Schadenminderungspflicht ein Verfahren verbietet. Obwohl man natürlich auch einfach eine Klage einreichen könnte, die dann bei Bedarf immer erweitert wird.
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