Mahnverfahren Kita-/Hortgebühren

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katinka0508
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#11

09.06.2017, 12:19

Stimme dir zu Mücki.
Wäre der Zeitraum zwischen Mahnbescheid und nächster Fälligkeit länger, würde ich auch einen Mahnbescheid beantragen. Aber zwei Tage vorher nicht.
Bzw. man sollte auf alle Fälle mit dem Mandanten Rücksprache halten und diesem die Vor- und Nachteile aufzeigen und nicht aus reiner "Profitgier", da dann 2x die Gebühren anfallen, zwei Mahnbescheide machen.
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