Mahngebühr f. KFB im Mahnbescheid geltend machen?

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Janne
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#1

11.09.2017, 10:32

Mich würde folgendes interessieren:

Wenn wir die Gegenseite an die Zahlung des KFB erinnern nehmen wir hierfür eine 0,3 Gebühr nach 3309 VV RVG nach dem Wert des KFB inklusive bis dato aufgelauener Zinsen. Angenommen der Gegner zahlt beides nicht und ich möchte sodann ein Mahnverfahren durchführen (m.E. macht eine sofortige Pfändungsmaßnahme aufgrund des Titels mehr Sinn, aber mal angenommen)...kann ich die Kostennote mit der ZV-Gebühr überhaupt geltend machen oder geht diese vielmehr in der Gebühr für das Mahnverfahren auf?
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Tigerle
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#2

11.09.2017, 10:44

Also wenn Ihr den KFB anmahnt (nach der 2 Wochen-Frist), dann könnt Ihr die 0,3 Gebühr verlangen als "Androhung der ZV", wenn Ihr dann aber die ZV aus dem Titel betreibt, dann bekommt Ihr die Gebühr nicht nochmal, d.h. Ihr müsst anrechnen. Ihr könnt jedoch die Gebühr aus dem nun höheren Gegenstandswert verlangen. Die Gebühr gehört zum ZV verfahren, darüber einen Mahnbescheid machen gibt keinen Sinn. ZV-Gebühren verjähren auch nicht so schnell.
Janne
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#3

11.09.2017, 10:52

Super...ich danke Dir :)
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