Mahnbescheid - Zahlung vor Zustellung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
likema31
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#1

12.12.2013, 16:52

Wir haben einen Mahnbescheid beantragt. Noch vor Zustellung und vor Mitteilung der Gerichtskostenrechnung hat Gegner die Hauptforderung bezahlt.

Wie ist denn nun die weitere Vorgehensweise?

Rücknahme in Höhe der Hauptforderung und Einzahlung der Gerichtsgebühren, weil die Kosten nicht beglichen sind? Oder sollte man die Rücknahme erst mal hinten anstellen und schauen, ob ein Widerspruch kommt (was mit Sicherheit passieren wird).
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Anahid
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#2

12.12.2013, 16:58

Gegner anschreiben, darauf hinweisen, dass MB bereits vor Zahlung beantragt wurde, er die Kosten des Verfahrens zu übernehmen hat und zur Zahlung der Kosten auffordern, da ansonsten wegen dieses Betrages das gerichtliche Verfahren fortgesetzt werden müsste.
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#3

13.12.2013, 08:24

Die Gerichtskosten für den MB musst Du sowieso bezahlen.

Ich würde den Gegner auch anschreiben, wie Anahid.

Wenn er nicht zahlt und auch keinen Widerspruch einlegt, dann gibst Du die Zahlung bei Beantragung des VB an.
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Morgenmuffel
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#4

13.12.2013, 08:32

Wir machen es auch immer so, wie Anahid es beschrieben hat.
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likema31
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#5

13.12.2013, 17:12

Danke. Den Gegner anzuschreiben ist natürlich eine Idee, die mir auch schon in den Sinn kam.
Tripsdrille_2
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#6

02.09.2015, 17:37

Ich muss diesen alten Fred mal hervorkramen, da wir auch so einen Fall haben:

Eingang des Mahnantrags bei Gericht --> Zugang und Bezahlung der Kostenrechnung --> Zahlung der Hauptforderung --> Zustellung Mahnbescheid.

Wir haben den Schuldner letzte Woche nun zur Zahlung der durch den Mahnantrag entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten aufgefordert. Wie ist das, wenn der Schuldner nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt? Müssen wir bereits jetzt die Hauptforderung für erledigt erklären oder wie läuft das?

:thx
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#7

02.09.2015, 17:58

Nein, musst Du nicht. Wenn der Schuldner nicht zahlt, aber Widerspruch einlegt, beantragst Du die Überleitung ins streitige Verfahren und im streitigen Verfahren erklärst Du die Hauptsache für erledigt und beantragst, die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner/Beklagten aufzuerlegen.
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Laska
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#8

02.09.2015, 18:36

Tripsdrille_2 hat geschrieben:Ich muss diesen alten Fred mal hervorkramen, da wir auch so einen Fall haben:

Eingang des Mahnantrags bei Gericht --> Zugang und Bezahlung der Kostenrechnung --> Zahlung der Hauptforderung --> Zustellung Mahnbescheid.

Wir haben den Schuldner letzte Woche nun zur Zahlung der durch den Mahnantrag entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten aufgefordert. Wie ist das, wenn der Schuldner nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt? Müssen wir bereits jetzt die Hauptforderung für erledigt erklären oder wie läuft das?

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#9

02.09.2015, 18:40

Laska hat geschrieben:
Tripsdrille_2 hat geschrieben:Ich muss diesen alten Fred mal hervorkramen, da wir auch so einen Fall haben:

Eingang des Mahnantrags bei Gericht --> Zugang und Bezahlung der Kostenrechnung --> Zahlung der Hauptforderung --> Zustellung Mahnbescheid.

Wir haben den Schuldner letzte Woche nun zur Zahlung der durch den Mahnantrag entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten aufgefordert. Wie ist das, wenn der Schuldner nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt? Müssen wir bereits jetzt die Hauptforderung für erledigt erklären oder wie läuft das?

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#10

02.09.2015, 19:34

Laska hat geschrieben:
Tripsdrille_2 hat geschrieben:Ich muss diesen alten Fred mal hervorkramen, da wir auch so einen Fall haben:

Eingang des Mahnantrags bei Gericht --> Zugang und Bezahlung der Kostenrechnung --> Zahlung der Hauptforderung --> Zustellung Mahnbescheid.

Wir haben den Schuldner letzte Woche nun zur Zahlung der durch den Mahnantrag entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten aufgefordert. Wie ist das, wenn der Schuldner nun Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt? Müssen wir bereits jetzt die Hauptforderung für erledigt erklären oder wie läuft das?

:thx
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Ich muss mich selbst korrigieren... Klagerücknahme, da vor Rechtshängigkeit ist natürlich Quatsch. :vogel Es soll heißen... Klagerücknahme, da vor Abgabe an das streitige Gericht. ^^


Aber jupp... auch dir ist nicht aufgefallen, dass ich dummes Zeug geschrieben hab. :mrgreen:
Liebe Grüße

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