Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Languste
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#1
16.02.2016, 17:01
Hallo, ich brauch mal wieder eure Hilfe.
Ich soll einen MB beantragen. Wir haben den Schuldner vorher außergerichtlich angeschrieben, allerdings keine Anwaltagebühren als Verzugsschaden reingenommen (warum auch immer). Kann ich im MB trotzdem die Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit mit reinnehmen?
Vielen Dank und liebe Grüße
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Anahid
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...ist hier unabkömmlich !
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#2
16.02.2016, 17:11
Hatten wir schon die Frage und ja, kannst Du.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Languste
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#3
16.02.2016, 17:20
Ups... sorry. Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort.