Mahnbescheid Verzugsschaden

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Languste
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#1

16.02.2016, 17:01

Hallo, ich brauch mal wieder eure Hilfe.

Ich soll einen MB beantragen. Wir haben den Schuldner vorher außergerichtlich angeschrieben, allerdings keine Anwaltagebühren als Verzugsschaden reingenommen (warum auch immer). Kann ich im MB trotzdem die Anwaltsvergütung für vorgerichtl. Tätigkeit mit reinnehmen?

Vielen Dank und liebe Grüße
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Anahid
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#2

16.02.2016, 17:11

Hatten wir schon die Frage und ja, kannst Du. ;)
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Languste
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#3

16.02.2016, 17:20

Ups... sorry. Aber trotzdem vielen Dank für die Antwort.
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