Mahnbescheid

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Blnerin
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#1

03.05.2006, 11:00

Hallo, ich habe hier ein Problem mit einem Mahnbescheid und habe zwei Fragen:

1. Der Antragsgegner ist eine GBR und sie heißt z. B. Müller, Meier, Schulz Gbr. Müller, Meier, Schulz sind doch die Gesellschafter, oder? Jetzt habe ich von denen aber nur die Nachnamen und keine Vornamen. Muss man die unbedingt angeben? Den Mandanten kann ich nach Vornamen nicht fragen, der ist im Urlaub. Wo bekommt man sonst die Vornamen her?

2. Unser Mandant vermietet Partyzelte. Unter was für eine Nummer fällt das in dem Katalog. Jemand eine Idee?

Danke schon mal im voraus.

LG Blnerin
Gast

#2

03.05.2006, 11:04

also soweit ich weiß, darfst du die GbR eh nicht eintragen, sondern mußt die gesellschafter als privatperson eintragen, demnach brauchst du die vornamen. hast du ne telefonnummer? ruf doch einfach an und geb dich als kunde oder so aus udn du brauchst die namen. was die partyzelte angeht: er vermietet die? dann könnte man doch eventuell miete oder pacht angeben denke ich
Blnerin
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#3

03.05.2006, 11:08

Nein, ich habe leider keine Telefonnummer und finde sie auch weder im Telefonbuch noch in den Gelbe Seiten.
Gast

#4

03.05.2006, 11:11

aber du hast doch die adresse der GbR oder nicht? also ohne vornamen geht das glaub ich net.
Blnerin
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#5

03.05.2006, 11:17

Ja, die Adresse habe ich.
Gast

#6

03.05.2006, 11:22

könntest mal beim handelsregister anrufen, aber soweit ich weiß weren GbR's nicht ins HR eingetragen.

im ganzen I-net hast über die GbR auch nix gefunden?
Blnerin
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#7

03.05.2006, 11:24

Leider nicht. Aber ich werde es noch mal versuchen. Total blöd. Ich hasse es, MB zu machen, wenn man keine genauen Angaben hat.
Gast

#8

03.05.2006, 11:32

ja kenn ich. hasse ich genauso. meistens muß man den MB dann erst später machen weil man erst ne GWA oder EMA machen muß. voll dämlich
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#9

03.05.2006, 12:50

Man beachte auch die neuere Rechtsprechung des BGH: Zur Vollstreckung in das Gesellschaftsvermögen ist nicht mehr die Erwirkung eines Urteils gegen sämtliche Gesellschafter erforderlich - was bisher die Rechtsverfolgung erschwerte -, sondern es genügt ein Urteil oder sonstiger Vollstreckungstitel) gegen die Gesellschaft selbst (GbR). Ein Urteil gegen einzelne Gesellschafter bedarf es nur noch, wenn auch in deren Privatvermögen vollstreckt werden soll. Grund: Laut BGH ist die GbR rechtsfähig und parteifähig, soweit sie als Teilnehmer am Rechtsverkehr eigene vertragliche Rechte und Pflichten begründet und damit unmittelbar verklagt werden kann. Nach bisheriger Rechtsprechung des BGH waren dagegen ausschließlich die Gesellschafter aus den für die GbR geschlossenen Geschäften berechtigt und verpflichtet, nicht aber die Gesellschaft selbst.
(BGH, Urt. v. 29.01.2001 - II ZR 331/00 = NJW 2001, 1056)

Wenn man die Gesellschafter mitverklagen will, muss man den vollständigen Namen angeben bei Vermeidung von Beanstandungen seitens des Mahngerichts.
~ Grüßle ~
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Mia
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#10

03.05.2006, 12:51

Da musst du wohl wirklich eine Gewerbeanfrage machen. Das ist aber wirklich auch besser so. Am Schluss hast du eventuell die falschen Antragsgegner, weil die Firma auf die Frau oder so angemeldet ist.

Was die Katalog-Nummer betrifft: Hast du eine Rechnung? Was steht genau da drin? War es ein Aufbau, oder hat er ein Zelt vermietet oder verkauft?
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