Mahnbescheid örtliche Zuständigkeit Garage Wohnort Vermieter

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Bianca666
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#1

02.03.2017, 16:51

Hallo und guten Abend liebe Kollegen und Kolleginnen. :wink1

Ich glaube ich habe zu später Stunde ein Brett vor dem Kopf. :kopfkratz

Unser Mandant (Vermieter) möchte seine Stellplatzgebühren beim Schuldner (privat) eintreiben.

Mandant wohnt offiziell und alles in Niedersachsen.
Stellplatz/Garage in MV.

Zählt Stellplatzmiete auch unter Mietverhältnis und daher zentrales Mahngericht für MV?

:kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz :kopfkratz

Schönen Abend wünsche ich euch schon mal und einen schönen Feierabend. :wink2
Dinge die eine Rechtsanwaltsfachangestellte nie sagen würde.....

Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
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Anahid
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#2

02.03.2017, 18:59

Stellplatzmiete fällt unter Miete (sonstige) und dafür gilt nicht der gesetzliche Gerichtsstand für Mietsachen
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Bianca666
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#3

03.03.2017, 08:46

Guten Morgen . :wink2

Ich bin verwirrt :nachdenk

Es gilt NICHT der gesetzliche Gerichtsstand für Mietsachen ? Wie meinst du das jetzt :panik

Also versteh ich das jetzt als NICHT ausschließlich wo der Stellplatz ist ( MV) und ich muss den allgemein gesetzlichen seiner Wohnung (Niedersachesen) nehmen?
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Natürlich lieber Mandant macht es total Sinn, wenn Sie Ihren Bußgeldbescheid mit Persönlich/Vertraulich an den Anwalt weiterleiten. Es ist ja nicht so, dass die Akte von mir angelegt und das Einspruchsschreiben an die Behörde von mir geschrieben und versandt wird. Das macht der Anwalt dann wegen der Geheimhaltung alles selbst.
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#4

03.03.2017, 08:52

Der ausschließliche Gerichtsstand gilt nur für Miet- und Pachträume (§ 29a ZPO). Ein Stellplatz ist aber kein "Raum". Aus diesem Grund wird oft in solchen Verträgen als Gerichtsstand der Ort der Mietsache vereinbart.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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