Hallo,
es ist mir ja etwas unangenehm , aber ich bin mir nicht ganz sicher und unter "durchsuchen" habe ich auf die Schnelle nichts entdeckt. Also hier meine Frage:
Solle eine Forderung gegenüber einer GbR sowie gegenüber den beiden Gesellschaftern persönlich als Gesamtschuldner geltend machen. Ist das richtig, wenn ich bei Antragsgegner die GbR eingebe und als gesetzl. Vertreter die beiden Gesellschafter? Reicht das?
Vielen Dank für den Denkanstoß im Voraus...
Mahnbescheid gegenüber GbR sowie gegenüber Gesellschaftern
Du machst den MB gegen die GbR und gibst als Vertreter jeden Gesellschafter an. Dann gibst Du als weitere Schuldner noch jeden Gesellschafter einzeln an. Wenn Du den MB nur gegen die GbR machst, kanns Du gegen die Gesellschafter privat nicht vorgehen.
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Nein, du mußt insgesamt drei MB machen, jeweils als Gesamtschuldner.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14671
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Ja, hast Recht. Aber trotzdem drei Antragsgegner.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 48
- Registriert: 19.03.2010, 09:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: In der schönen Holsteinischen Schweiz
Wow, dass ging ja schnell
Dann mache ich jetzt 1 MB gegen die GbR und gegen die 2 Gesellschafter (also 3 Schuldner). Muss ich die Privatanschrift der Gesellschafter angeben?
Dann mache ich jetzt 1 MB gegen die GbR und gegen die 2 Gesellschafter (also 3 Schuldner). Muss ich die Privatanschrift der Gesellschafter angeben?
Ja. 1 Mahnbescheid mit drei Schuldnern. Das ist eigentlich egal, welche Anschrift Du angibst.
-
- Foren-Praktikant(in)
- Beiträge: 48
- Registriert: 19.03.2010, 09:10
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: ReNoStar
- Wohnort: In der schönen Holsteinischen Schweiz
Ach so: und als Gerichtsstand soll ich Flensburg angeben. Der MB sagt aber als Prozessgericht = Schleswig. Kann ich das einfach ändern? Oder bekomme ich dann eine Monierung?