Mahnbescheid gegen Hausverwaltung oder Eigentümer?

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Himbeere89
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#1

06.12.2017, 10:23

Guten Morgen,

ich habe folgendes Problem: Habe ein Mahnschreiben an eine Hausverwaltung geschickt, die lt. Mietvertrag auch als Vertreter für den Eigentümer tätig ist/war. Diese hat nicht reagiert, sodass nun ein Mahnbescheid beantragt werden soll.

Wir wissen nicht, ob diese Hausverwaltung noch für den Eigentümer tätig ist. Würde es schaden, den MB gegen den Eigentümer zu richten oder kann man irgendwie beide Parteien im Antrag aufführen? Also quasi "Eigentümer XY vertreten durch Hausverwaltung XY"?

Danke :)
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Anahid
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#2

06.12.2017, 10:32

Wenn Du nicht weißt, ob die Hausverwaltung noch tätig ist, dann würde ich den MB gegen die Eigentümer beantragen. Ist ja sowieso die Frage, in welchem Umfang die Hausverwaltung für die Eigentümer bevollmächtigt ist. Beide Parteien kannst Du nicht aufnehmen. Entweder oder. Die sichere Variante ist immer die Inanspruchnahme der Eigentümer.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Himbeere89
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#3

06.12.2017, 10:44

Ganz lieben Dank! Im Zweifel gelten die Vereinbarungen intern ja auch nicht für unsere Mandantin, das müssen die Parteien ja dann selbst klären, ist mir gerade eingefallen. Danke :)
:mrgreen:
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AliceImWunderland
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#4

06.12.2017, 11:14

Ein Titel gegen die Hausverwaltung zu erwirken, obwohl man Geld vom Eigentümer zu bekommen hat, macht überhaupt keinen Sinn. Gegen wen willst du vollstrecken? Die Hausverwaltung verwaltet das Objekt zwar, haftet aber nicht für die Schulden des Eigentümers. Wie anahid auch schon geschrieben hat, weißt du ja auch nicht, welche Kompetenzen die Verwaltervollmacht der Hausverwaltung überhapt gibt. Und mit einem Titel gegen die Hausverwaltung kannst du nicht gegen den Eigentümer vollstrecken.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
Himbeere89
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#5

06.12.2017, 11:38

AliceImWunderland hat geschrieben:Ein Titel gegen die Hausverwaltung zu erwirken, obwohl man Geld vom Eigentümer zu bekommen hat, macht überhaupt keinen Sinn. Gegen wen willst du vollstrecken? Die Hausverwaltung verwaltet das Objekt zwar, haftet aber nicht für die Schulden des Eigentümers. Wie anahid auch schon geschrieben hat, weißt du ja auch nicht, welche Kompetenzen die Verwaltervollmacht der Hausverwaltung überhapt gibt. Und mit einem Titel gegen die Hausverwaltung kannst du nicht gegen den Eigentümer vollstrecken.

Vielen Dank auch an Dich. :thx
:mrgreen:
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