Mahnbescheid beantragen und öffentlich zustellen lassen?!

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Sheridane
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#11

12.10.2006, 14:14

Danke an alle - hat uns weiter geholfen! :D

Viele Grüße
Manuela
Pauline007
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#12

16.10.2006, 12:29

für was soll die (öffentliche) Klagezustellung gut sein wenn der schuldner eh verschwunden ist ?? Deshalb kann man auch nicht gegen ihn vollstrecken. ... ???

--grübel --
8)
na

#13

16.10.2006, 21:34

Viele Schuldner tauchen auch wieder auf und dann hat man eben schon einen Titel und kann los vollstrecken! Genau so eine Sache hatte ich heute erst wieder auf dem Tisch! :wink:
Zippus
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#14

30.11.2017, 12:40

Huhu,

ich habe einen Mahnbescheid beantragt und dieser wurde auch erlassen *freu*. Nun kam die Nachricht, dass der Mahnbescheid nicht zugestellt werden konnte, da der Briefkasten überfüllt sein soll. Klingt ganz danach, dass der Schuldner weg ist, aber gemeldet ist er da noch.

Eine Neuzustellung macht in meinen Augen wenig Sinn oder würdet ihr eine Neuzustellung beantragen? Wenn ihr eine andere Idee habt, bin ich dafür auch offen.

Grüße
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AliceImWunderland
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#15

30.11.2017, 13:17

Vielleicht hilft dir das weiter:

http://www.foreno.de/inkasso-und-mahnve ... g#p1993504

Ansonsten, wenn die Verjährungsfrist nicht droht, einige Wochen abwarten, dann eine neue EMA machen. Vielleicht hat sich der Schuldner bis dahin umgemeldet. Hört sich bei dir ganz so an, also ob der Schuldner umgezogen ist.

Wenn das ein Mehrfamilienhaus ist, klappt auch schon mal ein Anruf bei den Nachbarn (wenn die Tel-Nr. denn im Internet steht). Die können manchmal sagen, ob derjenige noch da wohnt und im Idealfall die neue Adresse benennen. Klappt zwar selten, aber einen Versuch ist es Wert.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
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