Mahnbescheid allgemein

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Himbeere89
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#1

10.07.2017, 09:58

Guten Morgen,

habe eine Verständnisfrage zum Mahnverfahren, bzw. zum MB.

Im MB stehen ja immer die Posten "Hauptforderung, Kosten, Nebenforderungen, Zinsen". Ist es richtig, dass unter "Kosten" die Gerichtsgebühr fällt sowie die Anwaltskosten, die aus dem MB entstehen? Und unter "Nebenforderungen" die Anwaltskosten aus dem vorgerichtlichen Verfahren und sowas wie eine Mahngebühr?

Verstehe ich es dann richtig, dass der Schuldner die ganzen Anwaltskosten übernehmen muss? Also sowohl die vorgerichtlichen (z.B. für ein Mahnschreiben) sowie auch die für den Mahnbescheid an sich?

Danke!
:huepf
:mrgreen:
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Adora Belle
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#2

10.07.2017, 10:24

Ob der Schuldner die vorgerichtlichen Anwaltskosten übernehmen muss, ergibt sich aus dem Gesetz. Das ist nicht immer so. Du brauchst eine Anspruchsgrundlage.
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Tigerle
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#3

10.07.2017, 10:32

Wie Andora Belle schon gesagt hat, ob die entsprechenden Kosten mit in den MB aufgenommen werden können, hängt davon ab, ob eine Anspruchsgrundlage hierfür gegeben ist.

Sollte dies jedoch bejaht sein, dann findet man im MB/VB folgende Punkte:

Verfahrenskosten (= Gerichtskosten für Mahnbescheid + Anwaltskosten für MB/VB)
Nebenforderungen (=Mahnkosten, verauslagte Auslagen (z.B. EMA etc.), vorgerichtliche Anwaltskosten)

Wenn diese dann im MB/VB festgesetzt wurden, dann muss der Schuldner die kompletten Kosten tragen. Das Gericht prüft jedoch beim MB-/VB-Antrag nicht, ob die Ansprüche auch tatsächlich bestehen und gerechtfertigt sind. Lediglich bei offensichtlichen Unrichtigkeiten (Anrechnung passt etwas nicht etc. Mahnkosten deutlich überhöht etc.) wird das Gericht eine Monierung senden.
Himbeere89
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#4

10.07.2017, 10:48

Danke euch. :)

Also ich sehe die vorgerichtlichen Kosten als Verzugsschaden an, die daher auch ersetzt werden müssten.
:mrgreen:
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Tigerle
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#5

10.07.2017, 12:27

Himbeere89 hat geschrieben:Danke euch. :)

Also ich sehe die vorgerichtlichen Kosten als Verzugsschaden an, die daher auch ersetzt werden müssten.
Wenn der Gegner im Verzug war, dann können diese natürlich unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens geltend gemacht werden.
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#6

10.07.2017, 12:33

Tigerle hat geschrieben:
Himbeere89 hat geschrieben:Danke euch. :)

Also ich sehe die vorgerichtlichen Kosten als Verzugsschaden an, die daher auch ersetzt werden müssten.
Wenn der Gegner im Verzug war, dann können diese natürlich unter dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens geltend gemacht werden.

Danke :) :mrgreen:
:mrgreen:
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paralegal6
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#7

27.07.2017, 11:46

blöde Frage: Antragsgegner ist eine GmbH mit 4 GF. Schreibt ihr alle einzeln rein oder nur den ersten und "u.a." dahinter?

u.a. geht nicht wegen dem Punkt, auch Dr. nicht :motz
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Anahid
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#8

27.07.2017, 11:52

Ich schreib gar keinen namentlich rein. GF haften nicht persönlich und können ja wechseln.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#9

27.07.2017, 11:52

Ich schreib nur 2 rein, wenn es mehr sind.
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#10

27.07.2017, 12:01

:thx
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