Mahnbescheid Abgetretene Forderung

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Manifesto90
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#1

08.11.2016, 11:05

Hallo zusammen!

Ich soll einen Mahnbescheid erstellen. Es wurde vom Schuldner eine Forderung an unseren Mandanten abgetreten, welche wir nun mit einem MB geltend machen wollen. Haben auch schon das die ZV gegen den Schuldner durchgeführt, im Vermögensverzeichnis gab er jetzt eben diese Forderung an, die ihm noch zusteht.

Mir ist nun nicht ganz klar was ich soll. Die Forderung unseres Mandanten ist aus einem Dienstleistungsvertrag. Gebe ich das dann so an aus Dienstleistungsvertrag gemäß Abtretungserklärung vom...? Etwas wirr, weil ich ja jetzt auch die Kosten aus dem anderen Mahnverfahren und der ZV per neuem MB geltend machen muss. Geht das überhaupt? :roll:

Vielen lieben Dank schonmal :-)
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Anahid
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#2

08.11.2016, 12:10

Kapier ich nicht. Gegen Euren Schuldner habt Ihr eine titulierte Forderung? Und diesem Schuldner steht eine Forderung gegen jemand anderen zu. Richtig soweit?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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#3

08.11.2016, 12:22

Also wir haben einen Mandanten und die Gegenseite schuldet unserem Mandanten Betrag X. Nun hat der Schuldner aber eine Forderung gegenüber einer Firma. Diese Forderung hat der Schuldner an unseren Mandanten abgetreten. Jetzt fordern wir das Geld bei der Firma für unseren Mandanten an bzw. sollen einen Mahnbescheid erstellen. :-)
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#4

08.11.2016, 12:53

Du gibst oben an, dass der Schuldner diese Forderung, die er nun an Deinen Mandanten abgetreten hat, in einem Vermögensverzeichnis angegeben hat. Existiert nun ein Titel gegen den Schuldner oder nicht?
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#5

08.11.2016, 14:20

Achso ja gegen den Schuldner ja! Aber nicht gegen die Firma. Aber im Mahnbescheid kann ich ja nicht angeben, dass die Forderung abgetreten wird. Ich frage mich eben, wie ich den Mahnbescheid genau ausfüllen soll, siehe obige Fragen :-)
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#6

08.11.2016, 14:56

Ich frage mich, warum Ihr einen Mahnbescheid beantragen wollt. Mit Titel hätte ich die Forderung gepfändet. Wofür die Abtretung? Drittschuldner der Pfändung ist der Schuldner der Forderung Eures Gegners. Habt Ihr den Gegner Eures Schuldners mal angeschrieben? Vielleicht bestreitet der ja die Forderung.
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#7

10.11.2016, 12:09

OK das ist komplitziert :D Drittschuldner der Pfändung ist Schuldner der Forderung unseres Gegners. Also pfände ich beim Drittschuldner mit meinem Titel und füge evtl noch die Abtretungserklärung an. Die Abtretungserklärung haben wir nur zur Sicherheit, nicht dass der Schuldner sich das Geld bei der Firma holt und sich einen schönen Tag macht :D Ja, wir haben diese angeschrieben. Reaktion bleib aus, deswegen der MB. Also Pfüb mit Titel und Drittschuldner ist die Firma?
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#8

10.11.2016, 12:38

Hmmm....ich denke, eine zusätzliche Pfändung wäre dann jetzt doppelt gemoppelt. Denn Ihr habt dem Dritten gegenüber die Abtretung ja jetzt bereits angezeigt. Ist denn klar, dass über die Forderung zugunsten des Schuldners noch kein Titel besteht?
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#9

11.11.2016, 11:31

Nein da besteht noch kein Titel, uns liegt eben nur die Abtretungserklärung vor. Ich denk das wär jetzt aber die bessere Lösung, erstmal pfänden. Bzw versuchen..Weil die Firma meldet sich nicht und zahlt auch nichts auf unser Aufforderungsschreiben
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#10

11.11.2016, 12:55

Habt Ihr die Abtretung offen gelegt und eine Kopie der Abtretungserklärung an die Gegenseite geschickt?
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