Mahnbescheid Abgetretene Forderung

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#11

14.11.2016, 09:53

Ja :-)
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#12

14.11.2016, 10:28

Ja. Habe jetzt mit dem Gericht telefoniert. Die wollen, dass wir den Titel umschreiben lassen, Rechtsnachfolgeklausel usw... Verstehe jetzt gar nichts mehr. Weil dann wäre ja die Firma die eigentliche Schuldnerin und nicht mehr der eigentliche Schuldner..?
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Anahid
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#13

14.11.2016, 10:43

Die Aussage vom Gericht ist Quatsch. Ich denke, der/die Auskunftgebende hat den Sachverhalt nicht komplett umrissen.

Ich habe jetzt länger darüber nachgedacht, ob Du pfänden sollst oder doch einen MB beantragen. Ich bin der Meinung, die Pfändung ist der einzig richtige Weg. Es ist zwar davon auszugehen, dass der Drittschuldner auf die Pfändung nicht reagiert und dann die Drittschuldnerklage veranlasst ist. Aber da Du dabei wieder den Schuldner mit ins Boot holen kannst, halte ich das insgesamt besser als nun einen gesonderten MB, gegen den ggf. Widerspruch eingelegt wird und wo Du Dich dann im normalen Streitverfahren mit dem Drittschuldner auseinandersetzen muss.
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#14

14.11.2016, 11:07

Ich sehe bei der Konstellation gar nichts anderes als einen Pfüb, wie kommt man auf einen MB? :kopfkratz
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#15

21.11.2016, 09:09

Ich habe das mit 2 Rechtspflegern jetzt durchgekaut. Beide meinten, sie würden den Pfüb sofort wieder an uns senden, da kein Titel vorliegt. JA unserer gegen den Schuldner, aber nicht gegen die Firma. Und wenn, dann müsste die Abtretungserklärung notariell beurkundet werden, was sie natürlich nicht ist. Also ich habe jetzt einen Mahnbescheid beantragt und wir haben gesagt, wir warten jetzt mal ab ob es schief geht oder nicht. :-)
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#16

21.11.2016, 10:01

Also ich befürchte, dass entweder bei uns der Sachverhalt falsch geschildert wurde oder aber bei den Rechtspflegern. Denn ich brauche niemals einen Titel gegen einen Drittschuldner. Dafür gibt es ja die Pfändung, damit ich Forderungen, die der Schuldner gegen Dritte hat, pfänden kann. :augenreib
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#17

22.11.2016, 09:49

Ja stimmt schon, ja mein Chef meinte, wir probieren es. Ansonsten -> Pfüb. Beide Rechtspfleger meinten, man brauch einen Titel zum pfänden. Ich warte jetzt einfach mal ab, ich vermute bei der Firma ist nichts zu holen. Deswegen wird jede Handlung für die Katz sein, aber einen Versuch ist es wert. Der Sachverhalt ist eigentlich so wie ich es geschildert habe :-)
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#18

22.11.2016, 10:23

Mai212012 hat geschrieben:Beide Rechtspfleger meinten, man brauch einen Titel zum pfänden.
Das stimmt ja auch. Aber ein Titel gegen den eigentlichen Schuldner.

Sorry, aber das was Du grad machst, geht mal gar nicht. Ihr beantragt einen MB und vielleicht wird dann noch gepfändet? Na der Mandant wird sich aber freuen. Die Pfändung - und genau die wäre auszusprechen gewesen, und zwar nur die - wäre um einiges billiger für den Mandanten. Unabhängig davon kannst Du nicht einmal einem MB aus abgetretener Forderung machen und anschließend die Forderung nochmal pfänden. Als erstes - ohne das zu prüfen - ploppt bei mir mal der Gedanke "doppelte Rechtshängigkeit" auf. Aber selbst wenn das unschädlich sein sollte, sind es unnötige Kosten. Denn der PfÜB bewirkt ja auch nicht mehr als der (falsche) MB. Die Forderung steht nun dem Mandanten gegen diese Firma zu. Zahlt die nicht, müssen eh weitere Schritte eingeleitet werden.
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#19

23.11.2016, 08:51

Ok ok ok..... Also das ist alles mit dem Mandanten abgesprochen und wurde uns von 2 unabhängigen Rechtspflegern geraten, da diese den Fall auch schon hatten. Wir werden sehen, was beim Mahnbescheid rauskommt. Werde dann das Thema nochmal aufgreifen. Ich habe aber gar nicht gepfändet, ich habe nur den MB gemacht. Also nichts doppelt gemoppelt, das hätte ich auch nicht vor! Die Pfändung geht aber nicht, da wir einen Titel gegen die Firma brauchen, was wir nicht haben, sondern nur die Abtretung und die reicht wohl nicht. Aber wie gesagt, habe nichts doppelt gemacht und ich denke wir werden dann bald schlauer sein :-) Danke dir aber für deine Mühe, der Fall ist etwas verstrickt.
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#20

23.11.2016, 08:58

Also, ich verstehe hier gar nichts mehr.

Ich hätte einen Pfüb mit der Firma als DS gemacht und dort die abgetretene Forderung gepfändet. Einen Titel gegen den Schuldner habt ihr doch, oder nicht?
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