Mahnbescheid 3 Antragsteller, Forderungen addieren?

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pidellal
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#1

20.12.2016, 09:26

Hallo,

ich soll einen MB machen (bzw. 3). Wir haben 3 Mandanten, die gegen eine andere Person Pflichtteilsansprüche geltend machen. Also Katalog-Nr. würde ich die 99 nehmen. Mein Chef ist sich nicht sicher, ob der erste die anderen beiden vertreten soll. (Dieser Hinweis steht ja oben rechts im MB). Wenn das der Fall ist, würde ich dann ganz nochmal einen MB machen und alle 3 Pflichtteilsansprüche (z.B,. 3 x 10000 EUR) addieren? Muß ich dann (wenn ja wo?) darauf hinweisen, wem prozentual/anteilig was zusteht? Kann man den Zusatz mit der Vertretung irgendwo streichen?
Falls der 1. die anderen beiden nicht vertritt, wäre es sinnvoll 3 MB also jeweils des 1. gegen den Gegner, des 2. gegen den Gegner und des 3. gegen den Gegner machen und zwar in Höhe des alleinigen Pflichtteils (1000 EUR)?
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#2

20.12.2016, 10:18

Aus dem Bauch heraus:
erbrechtlich hat jeder eurer Mandanten seinen eigenen Anspruch gegen den Gegner. Also würde ich auch 3 Mahnbescheide machen mit den jeweiligen Pflichtteilsansprüchen in Geld. Später kann außerdem jeder eurer Mandanten entscheiden, wie weit er geht; ob er vollstreckt etc. Wollen alle 3 später dasselbe, kann man immer noch aus Kostenersparnisgründen einen einzigen Auftrag losschicken. Bis dahin würde ich nichts zusammenaddieren.
Der Dienstweg ist der Weg vom Holzweg in die Sackgasse. :nachdenk :patsch :vogel
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Anahid
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#3

20.12.2016, 10:45

:zustimm

Eine Gesamtvertretung aller Antragsteller kommt m.E. nur bei Gesamtgläubigern in Frage. Liegt aber hier nicht vor. Jeder Mandant hat einen eigenen Anspruch und darum - wenn man das im Mahnverfahren geltend macht - 3 Mahnbescheide.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
pidellal
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#4

20.12.2016, 14:52

o.k. prima. :thx
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