Lohnpfändung

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Kristin
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 10.01.2007, 12:12

#1

23.01.2007, 10:40

Hallöchen,

auf einer Entgeltabrechnung steht folgendes: Bruttounwirksam, Vers-Anteil-ZVK.

Meine Frage: Inwieweit ist diese Zahlung bei einer Pfändung zu berücksichtigen? Ist sie voll pfändbar, unpfändbar oder teilweise pfändbar?
Nikita

#2

23.01.2007, 10:48

hmm... das ist wohl der versicherungsanteil für die zusatzversorgungskasse... hat keinen einfluss auf das bruttoentgelt und wird glaube ich einfach dem netto hinzugerechnet und muss bei berechnung eines netto-einkommens abgezogen werden d. h. darf nicht berücksichtigt werden da es zvk beitrag ist.. ich meine das das nicht pfändbar ist . hoffe ich lieg damit nicht so ganz falsch. meine mich erinnern zu können, dass meine kollegin in der akten kanzlei das immer so gehandhabt hat.

LG Nikita
Gast

#3

24.01.2007, 11:07

würde es wie nikita sehen!
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