Hallöchen,
auf einer Entgeltabrechnung steht folgendes: Bruttounwirksam, Vers-Anteil-ZVK.
Meine Frage: Inwieweit ist diese Zahlung bei einer Pfändung zu berücksichtigen? Ist sie voll pfändbar, unpfändbar oder teilweise pfändbar?
Lohnpfändung
hmm... das ist wohl der versicherungsanteil für die zusatzversorgungskasse... hat keinen einfluss auf das bruttoentgelt und wird glaube ich einfach dem netto hinzugerechnet und muss bei berechnung eines netto-einkommens abgezogen werden d. h. darf nicht berücksichtigt werden da es zvk beitrag ist.. ich meine das das nicht pfändbar ist . hoffe ich lieg damit nicht so ganz falsch. meine mich erinnern zu können, dass meine kollegin in der akten kanzlei das immer so gehandhabt hat.
LG Nikita
LG Nikita