Kontopfändung

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Pepsi
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#11

09.06.2007, 20:53

@stein: manche Gerichte wollen aber keine Verrechnungsschecks mehr, weil das irgendwie mehr Verwaltungsaufwand für die ist..
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wifey
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#12

09.06.2007, 23:19

stein hat geschrieben: Übrigens, habe ich gestern in einem Seminar gelernt, dass es bald eine Gesetzesänderung gibt, dass ein Pfüb nur noch drei Jahre Gültigkeit hat. Man also nach drei Jahren einen erneuten Pfüb an den Drittschuldner schicken muss.
Vorher war es so, dass ein Pfüb so lange beim Drittschuldner lag bzw. Gültigkeit hatte, bis die Forderung ausgeglichen war.

Übrigens, kannst du auch einen Verrechnungsscheck über die 15,00 € beifügen.
Ähm... hab ich die 3 Jahre überhört??? Wir hatten doch die Diskussion mit 3 MONATEN ... :nachdenk ... so dass man eigentlich täglich das VZV bzw. nen PfÜB losjagen müßte ..... aber das ist jetzt etwas OT und glücklicherweise noch Theorie.

Ich füge auch grundsätzlich nen V-Scheck bei - gab noch nie Probleme (@Pepsi) :rauch
Viele Grüße

ich
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Grübchen
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#13

10.06.2007, 12:13

Stimmt Tanja es waren 3 Monate!!! Oder sind wir beide eingenickt beim Seminar. NEin es waren 3 Monate nicht drei Jahren - das wäre ja zu schön 3 Jahre.
LG Grübchen
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#14

10.06.2007, 12:15

@Pepsi V-Scheck was sonst. bei uns rennt keiner mehr und klebt Marken und überweisen mach ich nicht mit. ISt beiuns aber kein Problem.
LG Grübchen
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Pepsi
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#15

10.06.2007, 12:53

@Grübchen und wifey: tja, unser Gericht mag das halt nicht.. und mit überweisen hab ich kein Problem im Gegenteil, dann kann ichs wenigstens zuordnen und weiß das Geld ist weg und muss nicht warten, bis die irgendwann abbuchen..

Marken kleben wir auch net und hingehen tut auch keiner (zu umständlich)
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stein
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#16

10.06.2007, 15:29

alle drei Monate ?
Das heißt echt alle drei Monate muss ein neuer Pfüb an z.B. die Bank ?
Das kostet doch ein sch...Geld.
Ich dachte drei Jahre, weil in drei Jahren auch die Zinsen verjähren würden.
Ich sag ja, ging alles viel zu schnell.
Habt ihr dazu etwas in dem Skript gefunden ?

Habe noch ein Problem.
Hat er gesagt, dass man in einem Pfüb den Anspruch auf Erteilung der Kto.-Auszüge pfänden kann ?

Oder habe ich das auch falsch verstanden ?

Darüber zerbreche ich mir nämlich gerade den Blondschopf.
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Pepsi
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#17

10.06.2007, 15:58

also alle 3 monate würd ich auch ziemlich heftig finden.. schon alleine bei Gehalt (wo doch sooooviel über der Pfändungsgrenze übrig bleibt) wäre das doch ziemlich übel..
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stein
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#18

10.06.2007, 16:32

Ja, die lassen sich immer mehr Dinge - Veränderungen einfallen.
Damit uns ja nicht langweilig wird bzw. Routine einkehrt.
Öfter mal was Neues.
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StineP

#19

11.06.2007, 08:19

Ist ja vielleicht auch gar nicht verkehrt....... Im Moment hab ich schon das Gefühl, dass mal was gemacht werden muss - die Schuldner werden doch ziemlich geschützt in Deutschland.
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#20

11.06.2007, 08:22

@Stine: ja aber das ist doch keine Verbesserung für uns, sondern für die Schuldner!!
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