Kontopfändung durch Beschluss aufgehoben

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blackcat
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#1

05.06.2007, 13:10

Ich habe eine ganz normale Kontopfändung beantragt, die auch erlassen wurde.
Der DS hat daraufhin auch gezahlt (letzte Woche).

Nun habe ich heute einen Beschluss vom AG erhalten, dass unsere Kontopfändung aufgehoben wird, da nur Sozialleistungen auf dem Konto eingehen, die unter der Pfändungsgrenze liegen.

Was mache ich denn jetzt?
Muss ich das vom DS überwiesene Geld zurückzahlen oder hat der Schuldner einfach Pech gehabt?

edit: DS hat am 01.06. gezahlt, der Beschluss wurde am 31.05. erlassen aber heute erst zugestellt.
Gast

#2

05.06.2007, 13:13

Ich kann jetzt nur bisschen vermuten, da ich es nicht weiß.

Ich denke mal, daß das Gericht den erlassenen Beschluß, daß die Kontenpfändung aufgehoben wurde an den Drittschuldner zustellt.

Dann würde ich abwarten, was der Drittschuldner macht, wenn der das Geld nicht zurückfordert, würde ich das gegen die Forderung verrechnen. Hatte so einen Fall aber auch noch nie
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blackcat
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#3

05.06.2007, 13:17

Der PfÜB-Beschluss war schon vom 20.12.06.
Die Schuldnerin hat aber erst jetzt diesen Schutzantrag (?) gestellt.

Hätte sie nicht die Sozialleistungen längst abheben müssen (7-Tage-Frist)?
Hm, also wenn ist das doch dann der Fehler der Bank...
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Strubbel
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#4

05.06.2007, 13:18

Ich würde auch erstmal abwarten.

Der DS muss doch eigentlich zwei Wochen warten, bis er das Geld auszahlt. Wenn er zu früh auszahlt, muss er trotzdem an den Schuldner leisten und eigentlich das Geld von dir zurückfordern....

Edit:

Die Frist gilt ab Zustellung an den Drittschuldner, nicht ab Beantragung oder Erlass des PfÜb.

Und bei Sozialleistungen hat der Schuldner eine Woche zum Abheben Zeit
Zuletzt geändert von Strubbel am 05.06.2007, 13:19, insgesamt 1-mal geändert.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
Gast

#5

05.06.2007, 13:19

Oh Mist .... da dämmert es ganz im dunkeln ... da gab es ne Frist für den Vollstreckungsschutzantrag ....

Leute mal mithelfen ... wie lange ist denn diese dumme Frist noch????

Sozialleistungen müssen innerhalb von 7 Tagen abgehoben werden, nach Eingang auf dem Konto .... versteht sich
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Strubbel
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#6

05.06.2007, 13:25

2 Wochen oder? § 765 ZPO müsste das sein (hab grad keine ZPO zur Hand)
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
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blackcat
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#7

05.06.2007, 13:36

Im 765 a steht, dass es keine Frist dafür gibt. Der Antrag kann die gesamte Zeit der ZV gestellt werden.
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butterflybabe
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#8

05.06.2007, 13:53

Ich glaube aber irgendwo gelesen zu haben, dass der DS (wenn er zu Unrecht bezahlt hat) die Forderung nicht mehr beim Gläubiger zurückfordern kann. Finde jetzt nur leider die Fundstelle nicht ....
:frust
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blackcat
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#9

05.06.2007, 14:08

Na dann warte ich doch einfach mal ab, was der DS macht...
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#10

05.06.2007, 15:06

und nicht vergessen .....

:schreib

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