Kontopfändung durch Beschluss aufgehoben

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#11

05.06.2007, 15:53

also ich denke nicht, dass das zurückgezahlt werden muss, wieso auch? die Schuldnerin hat doch selbst gezahlt?
Gast

#12

17.10.2007, 13:26

Heute stehe ich mal auf dem Schlauch: :oops:

Ich habe eine Kontopfändung durchgeführt (Unterhalt) und der Schuldner hat Antrag nach § 850 k ZPO gestellt.

Beschluss AG Stockach vom 22.08.: Vorabaufhebung 1.000,00 EUR gem. § 850 II ZPO.

Weiterer Beschluss AG Stockach vom 27.08.: Wegen 1.292,11 EUR wurde bis zur Entscheidung über die Erinnerung einstweilen eingestellt (§ 766, 732 II ZPO).

Beschluss AG Stockach vom 28.09.: Pfändung wird wegen eines Betrages von 1.292,11 EUR aufgehoben (Sozialleistungen).

Sehe ich das jetzt richtig, dass der Unterhaltsschuldner insgesamt 2.292,11 EUR behalten darf??? Das kann ja wohl nicht sein oder?
:fluch
StineP

#13

17.10.2007, 13:33

Ich verstehe das so, dass der eine Beschluss auf dem nächsten aufbaut und du insgesamt 1292,11 € nicht pfänden darfst... Es können nicht alle drei zugleich gelten... Der erste ist nur erst mal vorab - round about wurde über 1000 € die Pfändung eingestellt. Dann eine vorläufige Entscheidung die dann endgültig bestätigt worden ist am 28.09. über 1.292,11 €
Gast

#14

17.10.2007, 13:45

So habe ich das auch verstanden. Jetzt schreibt mir die Drittschuldnerin aber zurück: "Am 21.08. hatte der Schuldner ein Giro-Guthaben in HÖhe von 2.292,11 EUR. Laut Gerichtsbeschluss vom 28.09.07 wurde dieser Betrag freigegeben. Ein pfändbares Guthaben hat sich somit nicht ergeben.
Janin

#15

17.10.2007, 13:47

das ist aber falsch. es besteht schutzantrag bis zum betrag i. h. v. 1.292,11 €. würde sofort schreiben an die bank machen und die darauf hinweisen.
StineP

#16

17.10.2007, 13:50

Die Drittschuldnerin würde ich mal anrufen und ihr erklären, dass nicht mehrere Beschlüsse gleichzeitig bestehen. Ihre erste Pfändungsbeschränkung in Höhe von 1000 € hätte nur um 292,11 € angehoben werden dürfen.

Im Grunde hat sich das Geircht hier zweimal "umentschieden"... Und der letzte Beschluss gilt als rechtsverbindlich - auch für den Drittschuldner
Janin

#17

17.10.2007, 13:52

genau. möchte manchmal wissen, was für leute auf der bank arbeiten?!
Gast

#18

17.10.2007, 13:56

Haftet jetzt nicht sogar die Bank für den Fehler, den die gemacht haben?
StineP

#19

17.10.2007, 13:57

Ja, tut sie! ... Würde es ordentlich drauf ankommen lassen. Schön rumstänkern =)
Antworten