KFZ pfänden??

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
ZVAnfänger
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 09.09.2009, 15:38

#1

16.09.2010, 17:26

Hallo zusammen,

mich beschäftigt kurz vor Schluss eine wahrscheinlich blöde Frage:

Habe recherchiert, dass unseren Schuldern zwei PKW und ein Motorrad gehören. Es läuft bereits eine ZV.
Muss ich heir gesondert Pfändung beantragen, oder dem Gerichtsvollzieher nur Daten und Kennzeichen mitteilen und Pfädnung anregen?

Hilfe :titanic
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#2

16.09.2010, 17:29

Weißt Du denn den Wert der Gegenstände? Je nach Höhe würde ich abwägen, ob es sich vielleicht lohnt oder nicht.
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
ZVAnfänger
Forenfachkraft
Beiträge: 135
Registriert: 09.09.2009, 15:38

#3

16.09.2010, 17:46

Naja das Motorrad und der PKW (Mercedes) sind fast neu, höchstens ein Jahr alt.
Die Frage ist nur, ob da gesondert was beantrage oder unter Mitteilung der Daten an den GV einfach anrege eine Pfändung auch dahingehend auszuweiten? Ich hab das bisher noch nicht gemacht
ninah
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 71
Registriert: 10.10.2009, 21:07
Software: RA-Micro
Wohnort: Saarbrücken

#4

16.09.2010, 18:26

evtl sind die fahrzeuge sicherungsübereignet, ich würde zuerst die ev abnehmen lassen
jenniver
Foreno-Inventar
Beiträge: 2462
Registriert: 24.07.2006, 21:13
Beruf: Rechtsfachwirtin
Wohnort: Düsseldorf

#5

17.09.2010, 10:32

Du musst dem GV schon nachweisen, dass dem Schuldner die KFZ gehören. Also mach erst mal eine Anfrage beim Straßenverkehrsamt. Wenn du die hast, schickst du die dem GV mit der Bitte diese KFZ, mit genauen Angaben, zu pfänden
Antworten