keine automatische Abgabe an zust. Gericht
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Wie ist eigentlich der Ablauf bei einem Widerspruch ggn. den Mahnbescheid, wenn man das Verfahren (im Falle d. WS) nicht automatisch an das zuständige Gericht abgibt ?
dann muss man die Abgabe selbst beantragen
bzw einfach die GK zu gegebener Zeit einzahlen
bzw einfach die GK zu gegebener Zeit einzahlen
Zuletzt geändert von gkutes am 22.04.2010, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
- Bonny
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Man bekommt vom Gericht den Hinweis, dass Widerspruch eingelegt wurde mit der Aufforderung, die Abgabe an das zuständige Gericht zu beantragen, falls gewünscht.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Johann Wolfgang von Goethe
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Durch die Zahlung der Gerichtskosten wird das Verfahren automatisch abgegeben.
Die Arbeit läuft nicht davon, wenn du dem Kind den Regenbogen zeigst, -
aber der Regenbogen wartet nicht bis du mit deiner Arbeit fertig bist.
(chinesisches Sprichwort)
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