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Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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nikki882
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#1

19.04.2017, 15:03

Hallo Ihr Lieben,

habe mal wieder eine Frage:

Ich soll einen Mahnbescheid machen

Unser Mandant hat eine Firma mit der Reparatur einer Heizungsanlage beauftragt. Diese hat dann, weil sie immer wieder dort hin musste, mehrere Rechnungen geschrieben. Diese wurden durch den Mandanten beglichen. Weil die Firma es aber nicht geschafft hat, so nachzubessern, dass die Heizung in Ordnung und nutzbar war, wurden zwei Fremdfirmen beauftragt, die auch jeweils eine Rechnung geschrieben haben.

Weil die letzte Rechnung der ersten Firma nicht gezahlt wurde und das erstinstanzliche Urteil zu Gunsten dieser ging, hat diese eine Eintragung im Grundbuch bewirkt. Das Urteil wurde aber in zweiter Instanz verworfen, so dass der Eintrag gelöscht werden musste und hierfür (Löschungsbewilligung) Notarkosten angefallen sind.

Nun meine Frage:

Die Rechnungen der ersten Firma - Schadensersatz? aus Werkvertrag?

Die Rechnungen der zweiten Firma?

und unter was lass ich die Notarkosten laufen?

Vielen Dank und liebe Grüße

Nikki
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Anahid
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#2

19.04.2017, 15:27

Kapier grad nicht, was genau Du machen willst. Gegen wen soll denn der Mahnbescheid gehen und wer hatte das Klageverfahren eingeleitet - die erste Firma, die Mist gebaut hat oder eine der Folgefirmen? Denn bzgl. der ersten Firma hast Du zunächst geschrieben, der Mandant hätte die Rechnungen gezahlt. Dann, dass die letzte Rechnung der ersten Firma nicht gezahlt wurde. Widerspricht sich leicht. :pfeif
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nikki882
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#3

19.04.2017, 15:35

ja, gut etwas durcheinander:

also... unser Mandant hat ein Haus, dort war die Heizung kaputt.

Er beauftragte Firma 1. Firma 1 musste immer wieder kommen, weil sie es nicht geschafft haben, die Heizung dauerhaft zu reparieren. Hierfür wurden insgesamt 6 Rechnungen gestellt. Nach der fünften wurde es dem Mandanten zu bunt und er hat dann die letzte nicht mehr bezahlt.

Hieraufhin hat die Firma 1 geklagt.

Der Mandant hat eine zweite und dritte Firma beauftragt. Diese haben gemeinschaftlich die Heizung repariert. Die Kosten hierfür hat der Mandant bezahlt.

Firma 1 hat in erster Instanz Recht bekommen. In der Berufungsinstanz aber verloren.

Jetzt möchte unser Mandant die ersten fünf Rechnungen von Firma 1 erstattet erhalten, da ein Gutachter festgestellt hat, dass die alles nur schlimmer gemacht haben. Dann möchte unser Mandant Ersatz für die gezahlten Rechnungen von Firma 2 und 3.

Versteht man es so?
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#4

19.04.2017, 15:39

Ja, aber wie kommt Euer Mandant darauf, gar nichts zahlen zu müssen? Wenn er sowohl das Geld von Firma 1 und den anderen beiden Firmen von Firma 1 erhält, hat er eine reparierte Heizung ohne einen Cent dafür gezahlt zu haben. Dass da was nicht stimmt, ist wohl klar. Also überleg erst einmal, was geltend gemacht werden kann oder besprich die Sache mit dem Chef. Definitiv kann nicht alles verlangt werden.
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