Katalognummer für Stornogebühren Ferienwohnung

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TH-NR
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#1

31.05.2016, 16:51

Hallo Ihr Lieben,

ich habe hier folgende Forderungssache: Gegner hat verbindlich eine Ferienwohnung gebucht, sodann aber kurzfristig wieder abgesagt. Laut den AGBS kann unser Mandant 90% des Mietpreises als so genannte Stornogebühren geltend machen, was er auch getan hat. Gegner zahlt nicht und nun soll ich MB beantragen. Nun stehe ich vor dem Katalognummern-Problem... Nehme ich hier evtl. Schadensersatz aus Vertrag oder doch Miete sonstige??? Oder evtl. gleich 99 sonstige Ansprüche?

Für Eure Antworten schon einmal vielen Dank im Voraus!

LG Nadine
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Anahid
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#2

31.05.2016, 16:53

Ich würde Schadensersatz aus ...Vertrag nehmen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Else007
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#3

31.05.2016, 22:39

Anahid hat geschrieben:Ich würde Schadensersatz aus ...Vertrag nehmen.
Würde ich auch so machen
LG, Else (alt genug, es besser zu wissen...jung genug, es trotzdem zu tun :teufel )
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#4

01.06.2016, 10:01

Danke Euch!!! Habe ich jetzt auch so gemacht :-)
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