Insolvenzanmeldung, dringende Hilfe benötigt!

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Bärchen

#1

19.05.2006, 10:24

Ich habe hier echt einen total blöden Fall:

Wir haben gegen einen Schuldner die ZV betrieben. Unser ZVA wurde am 22.12.2005 direkt an den zuständigen GV geschickt. Dann haben wir Ewigkeiten nichts mehr von ihm gehört. Irgendwann kam dann die Meldung, dass er einen Haftbefehl hat (Haftbefehl aus April 2006). Anfang Mai 2006 meldete sich der GV erneut und teilte mit, dass der Schuldner die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt hat und das Verfahren wurde auch am 07.12.2005 eröffnet. Forderungen waren bis Anfang Februar 2006 anzumelden.

Klar, ich kann die Sache ja trotzdem anmelden. Aber da fielen doch Gebühren bei Gericht an wegen nachträglicher Prüfung, oder? Was kann ich denn mit den Gebühren machen? Muss der Schuldner die bezahlen? Immerhin ist er ja eigentlich verpflichtet, uns beim Insolvenzverwalter anzugeben, damit dieser uns anschreiben kann.

Und was sind eigentlich mit den Kosten für den ZVA, eV-Gebühr und den ganzen GV-Kosten? Die kann ich ja eigentlich auch nicht mehr anmelden, da man ja nur die Forderung zum Tag der Eröffnung nehmen kann (Ihr versteht mich schon, hoffe ich).

Und wenn man die Kosten irgendwie doch in die Forderungsanmeldung nehmen kann, wo schreibt man diese hin?

Kann man da evtl. auch den GV in Anspruch nehmen, immerhin hat der ja die Ruhe selbst gehabt und hat sich um nichts gekümmert (Dienstaufsichtsbeschwerde oder so etwas ähnliches?)

Ich weiß aber auf alle Fälle, dass wir das Gericht anschreiben können und den Fall schildern können, dann wird das Insolvenzverfahren dem Schuldner um die Ohren gehauen, da er dazu verpflichtet war, alle Gläubiger anzugeben. Oder habe ich das falsch in Erinnerung.

Mensch, 1000 Fragen nur wegen so eine blöden Sache. Ich könnte: :uebel

Könnt Ihr mir weiterhelfen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus

Gruß Nina
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#2

19.05.2006, 20:32

Hallo Nina, :wink2

erst mal RUHE BEWAHREN! Wie Du schon selber geschrieben hast, ist noch nix verloren. Eine Nachträgliche Anmeldunt ist ja (fast) immer möglich.

Ruf doch einfach mal beim Insolvenzverwalter an und frag, wann der Nachprüfungstermin ist. Vielleicht drückt er ja beide Augen zu und die nachträgliche Anmeldung ist kostenlos (hatte ich schon bei mehreren Verfahren). :tel

Leider kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Schuldner immer wissen, wer die ganzen Gläubiger sind. Entweder interessieren sie sich selber sowieso nicht mehr dafür, da die Schuldensumme einfach immer größer wird, oder es werden absichtlich irgendwelche Unterlagen "verloren".

In Deinem Fall würde ich gar nicht das Formblatt zur Anmeldung ausfüllen, sondern ein formloses Schreiben (in das natürlich alle Infos, die im Formblatt "abgefragt" werden stehen sollten und dann als "sonstige Kosten" die ZV-Kosten eintragen). Die Wahrscheinlichkeit, dass die ZV-Kosten anerkannt werden, halte ich zwar für sehr gering, aber .... Versuch macht kluch.

Ich hatte in den letzten 6 Jahren erst 1 Fall, da hat der Insolvenzverwalter darauf bestanden, dass das Formblatt ausgefüllt wird.

Was erhoffst Du Dir von der Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den GV? Soll er Euch die GV-Kosten erstatten? Also die Arbeit würde ich mir sparen. :cowboy

Ich habe noch nie gehört, dass ein "Insolvenzverfahren dem Schuldner um die Ohren gehauen" wird, weil er nicht alle Gläubiger angegeben hat. Wie willst Du ihm beweisen, dass er Euren Mandanten absichtlich vergessen hat?
=> nicht falsch verstehen, Du hast das wahrscheinlich sogar richtig in Erinnerung, aber ich kann es mir irgendwie nicht vorstellen :-(

Was sagen denn die anderen InsO-Experten hier??? :?:
Ich hab doch mal wieder keinen Plan :oops:
Viele Grüße

ich
Bärchen

#3

19.05.2006, 22:13

Danke, Wifey, für Deine Antwort.
Ich habe mich mal ein wenig schlau gemacht. Dem Schuldner kann die Restschuldbefreiung versagt werden, da er verpflichtet ist, alle Gläubiger zu nennen. Abgesehen davon, muss das Urteil kurz vor der Antragstellung (Insolvenzantrag) ergangen worden sein. So 1 bis 1/2 Monate vorher. Da kann man mir nicht sagen, dass der unsere Mandantin vergessen hat.

Ich werde mal am Montag beim Insolvenzverwalter anrufen und mal nach dem Nachprüftermin fragen. Auf alle Fälle werde ich aber meinem Chef sagen, dass er in das Anschreiben mit aufnehmen soll, dass er jetzt schon der Restschuldbefreiung widerspricht. Oh man, das ist echt ein super Verfahren (ich habe eigentlich nie Probleme mit Insolvenzsachen, aber die Sache sprengt echt den Rahmen). Na ja, irgendwann ist immer das erste Mal.

Ich wünsche Dir und allen anderen hier im Forum noch ein schönes Wochenende, auch wenn das Wetter nicht wirklich super ist.

Gruß Nina
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#4

20.05.2006, 08:41

Also, wenn ich nicht mehr Probleme bei Insolvenzverfahren hätte, als das hier beschriebene, dann wäre ich so was von happy.

Interessant wird's auch bei derartigen Problemen wenn die Insolvenz im Ausland beantragt wurde :-(

Aber auf jeden FAll ein dickes :thx , habe ja mal wieder was gelernt und werde zukünftig jeder Restschuldbefreiung widersprechen :twisted:
Viele Grüße

ich
Bärchen

#5

24.05.2006, 08:19

Du kannst aber natürlich nur den Restschuldbefreiungen widersprechen, bei denen der Schuldner euch nicht über das Insolvenzverfahren unterrichtet hat bzw. dem InsoVerwalter nichts von Euch gesagt hat (aber das versteht sich ja von selbst).

Tja, man lernt nicht aus! Deswegen ist dieses Forum ja auch so hammermäßig geil :lol:

Gruß Nina
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#6

24.05.2006, 09:17

@nina:

wenn wir eine nachträgliche anmeldung machen, schreiben wir dazu "Eine rechtzeitige Anmeldung war nicht möglich, da wir erst am ... Kenntnis von dem laufenden Insolvenzverfahren erhalten haben. Aus diesem Grunde bitten wir, die nach Eröffnung angefallenen weiteren Kosten ebenfalls festzustellen."

klappt bisher sehr gut
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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#7

24.05.2006, 13:53

Nina hat geschrieben:Du kannst aber natürlich nur den Restschuldbefreiungen widersprechen, bei denen der Schuldner euch nicht über das Insolvenzverfahren unterrichtet hat bzw. dem InsoVerwalter nichts von Euch gesagt hat (aber das versteht sich ja von selbst).

Tja, man lernt nicht aus! Deswegen ist dieses Forum ja auch so hammermäßig geil :lol:

Gruß Nina
Tja, das ist so in jedem 4. Verfahren der Fall, dass ein Insolvenzverwalter nix von uns weiß. :-(
Viele Grüße

ich
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