Hausverwaltung als Antragsteller
- NickyS
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Wenn der Hausverwalter den Auftrag erteilt hat, würde ich davon ausgehen, daß er seitens des Vermieters eine Vollmacht hat, Forderung auf eigenen Namen geltend zu machen. Daher würde ich den Hausverwalter ggf. Verwalterfirma als Antragsteller angeben.
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Ich würde den Vermieter als Antragsteller einsetzen, insbesondere wegen späterer ZV. Auch wenn der Hausverwalter dazu berechtigt ist, einen Anwalt zu beauftragen, so bleibt Gläubiger doch immer der Vermieter, da es ja auch sein Geld ist. Der Hausverwalter verwaltet ja nur das Mietenkonto, ansonsten gehört ja alles dem Vermieter. Die Rechtsverfolgungskosten werden ja auch vom Vermieter bezahlt, zwar eventuell durch den Hausverwalter, aber vom Geld des Vermieters.
genau stimme jenniver zu. habe ich ja auch gesagt.
vertreten auch ne hausverwaltung. wenn wir für diese mahnbescheide beantragen, tragen wir immer als antragsteller eigentümer der jeweiligen wohnung ein.
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