GV wird einfach nicht tätig

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dundine
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#1

09.06.2006, 10:52

Muß mal Dampf ablassen und vielleicht hat ja jemand noch eine gute Idee für mich, zur weiteren Vorgehensweise.

Wir haben eine Mandantin, die erst in einer anderen Kanzlei einen Unterhaltstitel erwirkt hat und dann dort auch ZV-Maßnahmen in Auftrag gab. U. a. auch Kontenpfändung. Der damals angefallene Unterhaltsrückstand wurde also eingetrieben. Der dann noch angefallene KFB wurde im September 05 der GVin zur ZV übergeben. Im November kam dann die Mandantin zu uns mit dem laufenden ZV-Auftrag. Der war bisher noch nicht erledigt. Wir haben uns bei der GVin angezeigt und gebeten noch die bis dahin aufgelaufene Unterhaltsschuld einzutreiben. Die GVin wäre wohl auch "tätig" gewesen in dieser Sache, aber das Ergebnis ist ein Witz. Der Schuldner will eine Forderungsaufstellung über die bei seinen Konten gepfändeten Beträge. Er behauptet, es wäre eine Überzahlung aufgetreten. Die GVin würde ihn da auch verstehen. Nur leider ist auf den KFB-ZV-Auftrag absolut noch nix eingegangen! Aber die GVin wird einfach nicht tätig mit der Abnahme der eV. Die Gläubigerin ist aber dringend auf das Geld angewiesen, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wäre also vermutlich taktisch sinnlos.

Kann man denn beim AG darum bitten, diese Sache aufgrund der bisherigen Vorgehensweise an einen anderen GV abzugeben? Uns ist bekannt, die jetzt zuständige GVin käme eher als Bittstellerin zu den Schuldnern.

Der Schuldner hat auch noch Autos, die sich sicher zu pfänden lohnen würden. :lol: Aber das müßte dann ja wieder durch diese GVin erfolgen, und bis da bzw. ob überhaupt etwas passiert, ist fraglich.
Andreas

#2

09.06.2006, 11:19

Hast du schon mal mit der GVin :tel woran's liegt ?

Verstehe ich das richtig :

Der seinerzeitige Unterhaltstitel ist komplett erledigt. Ihr vollstreckt nur noch aus dem KFB ?

Ich würde sicherheitshalber mal ein Forderungskonto an die GVin schicken bzgl. der Unterhaltssache, daß die genau bezahlt ist und nicht mehr, und eben mitteilen, daß vorliegend nun die ZV aus KFB betrieben wird, auf den nichts gezahlt ist. Es wird daher um möglichst zeitnahe Durchführung der Zwangsvollstreckung gebeten.
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dundine
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#3

09.06.2006, 17:14

meines wissens ist der eine zv-auftrag soweit beglichen. da das nicht in unserer kanzlei gemacht wurde, liegt mir nicht wirklich eine aufstellung vor. mit der guten frau gvin habe ich schon mehrfach telefoniert. sie könne da halt nix machen. der schuldner möchte gern eine forderungsaufstellung, das könne sie auch verstehen. und er will ja zahlen (das verspricht er aber schon seit monate. der laufende unterhalt wird natürlich auch nicht gezahlt. soviel dazu)

derzeit ist der zv-auftrag über den kfb, wo noch gar keine gelder geflossen sind und der inzwischen aufgelaufene unterhalt. den haben wir da jetzt mit reingenommen.

die gläubigerin war mal mit dem schuldner zusammen, da wäre gvin auch ab und an dort gewesen. die gläubigerin meint, sie wäre wirklich wie bittsteller dort angekommen. irgendwie wäre bei einer anderen mandantin normalerweise auch die oben erwähnte normal zuständig, aber wäre neulich vertretung dagewesen. die wäre richtig bestimmt aufgetreten. das kannte unsere mandantin von der eigentlich zuständigen gvin gar nicht.

wenn man bedenkt, daß der zv-auftrag schon seit nunmehr über einem halben jahr nix gebracht hat, außer dass der schuldner immer auf seine forderungsaufstellung aus einer anderen pfändung besteht, dann kann was nicht stimmen finde ich
Andreas

#4

11.06.2006, 10:24

Hm, unter diesen Umständen sollte sich die Gläubigerin zunächst mal darum bemühen, eine exakte Forderungsaufstellung aus der damaligen Pfändung zu bekommen, damit das widerlegt werden kann.

Andererseits frage ich mich, warum die GVin nicht nach GVGA vorgeht :

http://www.jafs-monschau.de/baseportal? ... all&Id=278
Bärchen

#5

20.06.2006, 09:30

Guten Morgen!

Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall. Der GV kam und kam nicht in die Pötte. Wir hatten diesen bestimmt 4 Faxe geschickt, 10 Mal angerufen und immer kam "ich mach das schon". Inzwischen waren bestimmt 5 -6 Monate vergangen. Irgendwann hatten wir die Faxen dicke gehabt und haben den Direktor beim AG angeschrieben und gebeten, dass er den GV mal höflich darauf aufmerksam machen soll, dass es nicht sein kann, dass der GV untätig ist.

Prompt 3 Tage später war der GV bei dem Schuldner und hat vollstreckt. Er hatte sogar fast das ganze Geld bekommen.

Aber die Möglichkeit würde ich wirklich erst dann ausschöpfen, wenn wirklich alles nichts hilft. Ich glaube nämlich nicht, dass es so einfach ist, wenn man sagt, schickt einen anderen GV hin.

Gruß Nina
evelyn m.
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#6

20.06.2006, 13:04

ihr vollstreckt aus einem bestimmten titel, auf den noch nichts bezahlt ist. den diesbezüglich erteilten auftrag soll die gvin ausführen.

wenn der schuldner meint, in einer vollstreckungssache bezüglich eines anderen titels, durchgeführt von einer anderen kanzlei, zu viel bezahlt zu haben, soll er sich mit entsprechenden nachweisen an diese kanzlei wenden.

so würd ichs der gvin mal versuchen zu verklickern (zumal die damalige zv womöglich auch von ihr durchgeführt wurde?).
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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