GV beauftragen/ Antrag

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briteschbach
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#1

14.06.2018, 15:08

Hallo,

ich muss 17 Jahre nach meiner Ausbildung zum ersten Mal einen Gerichtsvollzieher beauftragen und brauche nun Eure Hilfe. In dem Vollstreckungsauftrag Forderungsaufstellung Anlage 1 weiß ich nicht, welche Forderungen wo eingetragen werden müssen (außer der Hauptforderung). Wo werden die Positionen aus dem VB also Kosten (gesamt), Kosten des Prozessbevollmächtigten (für den MG (Gebühr, Auslagen, ggf. MWST) für den VB Gebühr, Auslagen, MWST; vom Gericht ausgerechnete Zinsen; andere Nebenforderungen; Gerichtskosten, RA-Kosten und die Zinsen) eingetragen?

Ich stehe echt auf dem Schlauch, wer kann mir weiterhelfen? Leider habe ich meine alten Schulunterlagen nicht mehr, wo ich nachschauen könnte :patsch

LG Brit
ZVler
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#2

14.06.2018, 16:07

https://justiz.de/formulare/zwi_bund/vo ... er_GV6.pdf



die würden dir auch nichts mehr bringen - ich meine es war 2016 als unser neues Formular für GVZ Aufträge rauskam und ab März bindend war.. Dies gilt natürlich nur für Geldforderungen (!), bei Räumung, Herausgabe etc. gilt der Formzwang nicht und da musst die normalen Vordrucke nehmen. Welches Programm habt ihr denn? Ich kam mit RAMicro sehr gut zurecht, nun mit Datev überhaupt nicht und nehme ein Muster aus dem Internet welches ich selbst ausfülle (Forderungskonto errechnet mir das, dann fülle ich das Formular aus).. Machst du es mit einem Programm oder auch "frei Schnauze"?

Meist ist es sinnvoll, dass man noch ein Forderungskonto (z.B. aus dem Anwaltsprogramm) dranheftet, da viele GVZ mit dem Foko in dem Formular nicht arbeiten - wie beim Pfüb auch
:wippe
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briteschbach
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#3

15.06.2018, 09:37

Hallo ZVler, vielen Dank für Deine Antwort, leider wird in dem Büro ohne Anwaltssoftware, ich habe kein Forderungskonto, welches mir die Sachen automatisch ausfüllen. Ich muss er frei Schnauze machen :( . In meinem Fall handelt es sich um eine Geldforderung. Das Muster, welches Du mir verlinkt hast (vielen Dank dafür) hatte ich mir bereits im Netz angeschaut und ausgedruckt, leider hilft es mir nicht weiter. Vielleicht werde ich gleich mal bei einem GV anrufen und ihn um Hilfe bitten.
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paralegal6
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#4

16.06.2018, 16:06

Hm, der Gerichtsvollzieher ist nicht wirklich dafür da um die Auskünfte zu geben wie du einen Antrag ausfüllst (nicht bös gemeint)
ZV Formulare haben sich in der Hinsicht nicht wesentlich geändert, festgesetzte Kosten sind festgesetzte Kosten :kopfkratz wo würdest du es denn hinschreiben wollen?
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