Hallo,
ich habe eine blöde Frage. Ich soll einen Mahnbescheid gegen eine GmbH machen. Ich habe nun den Handelsregisterauszug abgerufen. Da steht: Geschäftsführer ausgeschieden und es wurde ein Liquidator bestellt. Muss dann dort stehen, dass die GmbH sich in Liquidation befindet? Tut es nämlich nicht
Den Mahnbescheid richte ich gegen die GmbH und gegen den Liquidator?
Tut mir leid. So etwas hatte ich noch nie.
Danke für eure Hilfe
MfG
GmbH
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Also ich hatte den Fall zuletzt und habe nur die GmbH i.L. per MB in Anspruch genommen, vertreten durch den Liquidator. Ich denke nicht, dass Du gegen den einen eigenen Anspruch hast. Aber ich behaupte nicht, dass dieses Vorgehen richtig war (Forderung hab ich aber so reingeholt).
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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https://community.beck.de/2014/01/28/de ... der-gmbh-1 solange die GmbH Geld zu verteilen hat, wirst du daraus bedient
guck mal in den § 73 GmbHG
wenn noch keine Schlussverteilung war wirst du berücksichtigt, eine vollbeendete Gesellschaft kann dagegen nicht verklagt werden, da sie nicht parteifähig ist, vgl. § 50 ZPO.
ich schreibe immer GmbH vertr.d.d. L. im MB wie ANAHID
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Vielen Dank für Eure antworten