GmbH nicht mehr auffindbar - Geschäftsführer auch nicht!

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Anton79
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#1

31.08.2006, 20:48

Hallo zusammen. kurze frage: habe vollstreckt gegen eine GmbH. aber leider ist die GmbH nicht mehr auiffindbar. im handelsregister und gewerberegister sind aber keine eintragungen hinsichtlich insolvenz oder auflösung oder GF-wechsel oder ähnliches erfolgt.

alle recherchen nach der firma und auch nach dem Geschäftsführer waren erfolglos. er ist spurlos verschwunden. wollte den GF nämlich zur e.V. laden.

Kann ich die Zwangsabmeldung des GF verlangen? wenn ja, geht das auch wenn ich nur einen titel gegen die GmbH habe? und keinen Titel gegen den GF persönlich?

hast jemand ein Muster für eine Zwangsabmeldung bei privatpersonen und firmen?
Anton79
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#2

02.09.2006, 16:31

weiß hier keiner weiter?

hmm, vielleicht beschränken wir die Frage darauf:

Macht eine Zwangtabmeldung überhaupt noch generell sin, jetzt wo es keine lohnsteuerkarten mehr gibt.
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Pepsi
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#3

02.09.2006, 17:42

was haben die Lohnsteuerkarten mit der Zwangsabmeldung zu tun? übrigens gibt es noch Lohnsteuerkarten!

wenn der Schuldner Leistungen vom Arbeitsamt oder so beziehen will, muss er einen Wohnsitz haben (die prüfen das), wenn er dort zwangsabgemeldet ist, bekommt er Ärger..
Anton79
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#4

03.09.2006, 17:14

hallo pepsi.

lohnsteuerkarten deswegen, weil man bei einer zwangsabmeldung keine lohnsteuerkarte mehr bekommt.

liebe grüße und danke für die antwotrt
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#5

03.09.2006, 22:14

ja das dachte ich mir schon, aber wie gesagt es gibt noch Lohnsteuerkarten..
Anton79
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#6

04.09.2006, 13:50

hmm komisch einige bekommen wohl noch welche, andere bekommen garkeine mehr, weil das alles schon elektronisch gemacht wird.
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#7

04.09.2006, 14:01

ja schon, aber wie soll ich denn sonst gegenüber dem Arbeitgeber nachweisen, welche Lohnsteuerklasse ich habe und die ganzen andere Angaben usw.. ?! brauchen tu ich die für die Lohnsteuerjahresausgleich etc. nicht., aber s.o...
Mausebaer.20
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#8

16.05.2008, 16:58

Hilfe,
hab da auch so ein Problem mit einem Schuldner. Die GVZin teilte mir heute schriftlich mit, "dass eine Ummeldung allerdings noch nicht erfolgt sei, da der Schuldner seinen Aufenthaltsort nicht bekannt geben will." Würde gerne auch diese Zwangsabmeldung einleiten. Hab das noch nie gemacht. Hat dafür jemand ein Muster???

Vielen lieben Dank
Mausebaer
HIMI
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#9

16.05.2008, 17:28

... woher weiß die GVIn das? war sie mit ihm Kaffeetrinken? Kleiner Smalltalk aus alter Bekanntschaft? Kristallkugel?

"Zwangsabmeldung" geht von ganz alleine, wenn man das EMA darauf aufmerksam macht, daß jemand unter seinen Meldeadresse offenbar nicht mehr wohnhaft ist. Das wird dann von Amts wegen geprüft, und wenn sich dann keine neue Adresse herausfinden läßt, wird jemand von Amts wegen abgemeldet.

Der unmittelbare Nutzen für den Gläubiger erschließt sich mir nicht, denn wenn Schuldner "verschwinden", hat das im allgemeinen seine Gründe und so jemand hat allgemein andere Sorgen als die um Lohnsteuerkarte und Arbeitslosengeld.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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