GG nachträgich anrechnen?

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Muschel
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#1

30.01.2018, 13:53

Es geht um eine Forderung unseres Mandanten i.H.v. 5.000,00 €. Zunächst außergerichtich angeschrieben mit unseren Kosten.
Dann erfolgte Zahlung unserer Kosten, aber HF wurde noch nicht gezahlt.

Wir haben Mahnbescheid beantragt und leider hatte ich vergessen, die halbe GG anzurechnen. Gegner hat nach Antrag MB die HF i.H.v. 5000,00 € an unseren Mandanten überwiesen, jedoch ohne Zinsen. Wollte jetzt wegen Zinsen und restliche Verfahrenskosten Vollstreckungsbescheid beantragen.

Kann ich beim Vollstreckungsbescheidantrag irgendwo noch eintragen, dass 1/2 GG anzurechnen ist? Oder wie mach ich das jetzt am besten?
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mücki
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#2

30.01.2018, 17:17

Also beim Onlinemahnantrag bekommt man einen Hinweis, wenn man keine Anrechnung vornimmt. Hast du überhaupt die Gebühren für das Mahnverfahren mit aufgenommen?

Ansonsten beim VB-Antrag einfach in Zeile 2 eine 2 eintragen und dann die Höhe der Zahlungen und das Zahlungsdatum in Zeile 3 angeben, hier könntest du theoretisch die angerechnete GG mit in Abzug bringen. Möglicherweise wird die Zahlung dann aber nicht auf die HF, sondern gem. BGB verrechnet, sodass das Mahngericht einen noch offenen Restbetrag bzgl. der Hauptforderung ausweist. Das würde ich dann allerdings so übernehmen, wenn euer Schuldner keine Zahlungsverwendung "diktiert" hat, dann greift nämlich - auch wenn er an den Mdt. gezahlt hat - § 367 BGB. Wobei sich im Grunde die Frage stellt, ob er überhaupt mit schuldbefreiender Wirkung an euren Mdt. leisten konnte.
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Muschel
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#3

31.01.2018, 08:36

Danke mücki für die Antwort. Die Gebühren des Mahnverfahrens sind aufgenommen, habe halt nur die Anrechnung vergessen (als wären wir außergerichtlich gar nicht tätig gewesen). Hatte auch schon daran gedacht, die 0,65 GG als Zahlung anzugeben. Dann müsste ich aber auch den Mehrwertsteuerbetrag kürzen, da dieser bei der Anrechnung ja geringer gewesen wäre als er jetzt ausgewiesen ist. Um das ganze mal mit Zahlen übersichtlicher zu gestalten:

Gebühr 3305 (so im MB ausgewiesen): 303,00 €
Auslagen: 20,00 €
MWSt: 61,37
Gesamt 384,37 €

mit Verrechnung würde das richtig sein:
Gebühr 3305: 303,00 €
Anrechnung: 196,95
Auslagen 20,00
MWSt: 23,95
Gesamt: 150,00 €

Also müsste ich jetzt quasi 234,37 € als Zahlung angeben (384,37 - 150)?
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mücki
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#4

31.01.2018, 08:58

Guten Morgen,

da eure GG von der GS voll gezahlt wurde, würde ich tatsächlich eine Zahlung von 5.234,37 € angeben. Vergiss aber nicht die Gebühr 3308 geltend zu machen ;)

Alternativ könntest du die Anrechnung auch Weglassen und nur die Zahlung der HF angeben. Dann könntest du die Anrechnung in eurer Forderungsaufstellung vorzunehmen. Musst du dir mal ausrechnen, wie sich das besser macht.

VG
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#5

31.01.2018, 09:01

Nimmt das Gericht die nicht automatisch mit rein, wenn wir als Prozessbevollmächtigte den Antrag stellen? Beim Mahnbescheidsantrag gibt man doch auch nicht extra an, dass die Gebühr 3305 entstanden ist.
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#6

01.02.2018, 11:36

Stimmt, jetzt wo du es sagst, "Ausfüllschema" ist bei uns 1 (sehr sehr selten auch mal 2) 1 x. Da hatte ich dann wohl ein Brett vor dem Kopf. :patsch
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