Geschäftsgebühr im Klageantrag

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ant
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#1

10.05.2007, 10:53

Hallo Mädels!

Ich weiß nicht so genau weiter, vielleicht könnt ihr mir ja ein paar Vorschläge unterbreiten.

Wir haben MB beantragt, vorher haben wir die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert. Gegenseite hat Widerspruch eingelegt. Wir wurden aufgefordert den Klageantrag zu formulieren. Nach dem neuen BGH-Urteil kann ich doch jetzt die volle Geschäftsgebühr 2300 im Klageantrag geltend machen. Wie formuliere ich so etwas (Antrag mit Begründung)? Und ab wann laufen die Zinsen hierfür?

Vielen Dank im Voraus. ANT
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#3

10.05.2007, 11:27

der Antrag ist derselbe wie vorher auch

aber wieso jetzt erst GG.. die hättest du eigentlich schon im MB geltend machen müssen..
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butterflybabe
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#4

10.05.2007, 11:54

Du machst es so wie immer. Ich würd aber das BGH-Urteil reinschreiben. Es ist noch nicht in allen Gerichten angekommen.

Die Zinsen nimmst du wie sonst auch.
ant
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#6

10.05.2007, 13:24

Danke Leute, ich werd´s mal so versuchen und die Vorschläge aus dem anderen Tread einbeziehen.
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#7

10.05.2007, 20:48

welche VOrschläge denn?
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