Geschäftsgebühr Anrechnung MB wenn RA-Gebühren bezahlt

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Sodoku
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#1

20.12.2017, 14:54

Hallo Ihr lieben,

bin gerade am verzweifeln. Wo trage ich die Anrechnung der Geschäfstgebühr im online-MB Antrag ein, wenn diese nach Verrechnung einer Teilzahlung bereits vollständig ausgeglichen ist.

Also Forderung ursprüglich 945,71 €
zzgl Zinsen Zinsen bis 29.5.2017 €
zzgl außergerichtlicher Gebühren netto 124,00 €
abzüglich Teilzahlung 350,00€ 29.5.2017 Verrechnung nach 367 BGB
Ergibt: Hauptforderung 771,05 €
Zinsen: 0,00 €
RA: 0,00 €
Wo kommt die Anrechnung jetzt hin? Wenn ich die 124,00 € bei vorgerichtlicher Tätigkeit einsetzte, muss der Schuldner sie ja nochmal bezahlen. Lass ich sie weg und schreibe nur den Anrechnungsbetrag von 52 ,00 € kommt folgende Fehlermeldung Warnung: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, es wurde ein Streitwert für eine vorgerichtliche Tätigkeit und/oder ein Minderungsbetrag angegeben, ohne dass hierfür eine Anwaltsvergütung angegeben wurde. Und wie rechne ich jetzt an?
Kann mir da jemand einen Tipp geben?
Danke und viele Grüße
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Anahid
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#2

20.12.2017, 15:40

Sodoku hat geschrieben:Lass ich sie weg und schreibe nur den Anrechnungsbetrag von 52 ,00 € kommt folgende Fehlermeldung Warnung: Bitte überprüfen Sie Ihre Eingabe, es wurde ein Streitwert für eine vorgerichtliche Tätigkeit und/oder ein Minderungsbetrag angegeben, ohne dass hierfür eine Anwaltsvergütung angegeben wurde. Und wie rechne ich jetzt an?
Kann mir da jemand einen Tipp geben?
Danke und viele Grüße
Aber nur weil da eine Warnung kommt, heißt das doch nicht, dass der MB nicht weggeschickt werden kann, oder? Ist ja keine Fehlermeldung, sondern nur, dass Du das vorsichtshalber überprüfen sollst (falls Du vielleicht die Angabe der vorgerichtlichen Kosten vergessen hättest).
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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