Gerichtstermin nach Widerspruch

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
Antworten
pepe
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 567
Registriert: 12.03.2009, 10:09
Beruf: Jura Studentin
Software: Advoware

#1

31.05.2017, 17:29

Hallo Zusammen,

wir legen für Mandanten Widerspruch gegen Mahnbescheid ein. Dann beantragen wir (nicht der Antragsteller) die Abgabe an das streitige Verfahren. Das Verfahren wird an das streitige Verfahren abgegeben.

Gericht will aber erst einen Termin bestimmen, wenn wir (Antragsgegner) die weiteren Kosten eingezahlt haben.

Das kann so nicht richtig sein, oder? Ich habe in einem Kommentar jetzt nur gelesen, dass wir zwar Kostenschuldner sind, aber nicht die weiteren Gerichtskosten zahlen müssen.

Wer kann mir da bitte weiter helfen? § 12 GKG spricht auch nur vorm Antragsteller.

:thx
Benutzeravatar
Anahid
Hexe vom Dienst
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17510
Registriert: 22.02.2011, 10:41
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: RA-Micro

#2

31.05.2017, 17:42

Selbstverständlich sind die weiteren Gerichtskosten von Deinem Mandanten zu zahlen. Er hat den Antrag auf Abgabe an das Streitgericht gestellt und nicht der Antragsteller. § 12 GKG sagt auch nichts Gegenteiliges aus, sondern sagt lediglich, dass auf Antrag des Antragstellers erst an das Streitgericht abgegeben werden soll, wenn die weiteren Kosten eingezahlt sind. Der Antragsteller hat aber den Antrag gar nicht gestellt, sodass schon diese Voraussetzung nicht vorliegt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Antworten