Hallo,
wir haben für unseren Mandanten einen Mahnbescheid gemacht. Als Streitgericht ist das Amtsgericht Köln (Wohnsitz Gegner) angegeben worden. Nun stellte sich heraus, dass Mandant eine Gerichtsstandvereinbarung (Streitgericht Amtsgericht Duisburg) hat in seinen AGB. Können wir in unserer Anspruchsbegründung nun noch das Streitgericht ändern ? Unser Standardsatz ist: erhalten Sie einen Verrechnungsscheck über... €. Es wird sodann um Abgabe des Rechtsstreits an das Amtsgericht Duisburg (nicht Köln) gebeten? Oder muss das Verfahren jetzt beim Amtsgericht Köln bleiben, weil es im MB eingesetzt wurde?
Meine zweite Frage ist, wenn ich für diesen Mandanten wieder einen Mahnbescheid mache online und einen Streitwert von 16.000,00 € habe, halt ich mich an das nächst höhrere Gericht gem. Gerichtsstandvereinbarung also dann Landgericht Duisburg oder ist die Gerichtsstandsvereinbarung dann hinfällig und ich muss das zuständige Landgericht raussuchen am Wohnsitz des Schuldners ?
Gerichtsstandvereinbarung
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Sofern die Vereinbarung des Gerichtsstandes wirksam ist, kannst du mit der Anspruchsbegründung die Abgabe an das deswegen zuständige andere Gericht beantragen. Gleiches gilt, wenn es um das Landgericht geht.
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Immer vorausgesetzt, die Vereinbarung ist wirksam (was sie in den seltensten Fällen ist), dann muss auch bei einem SW von 16.000,00 € nicht das LG, sondern das AG angerufen werden.
Mit so klarer Sicherheit wie Icerose kann ich Dir allerdings nicht bestätigen, dass Du nachträglich eine Verweisung des Rechtsstreits beantragen kannst. Denn das von Dir im Mahnbescheid angegebene Streitgericht ist ja nicht sachlich oder örtlich unzuständig. Ich würde den Antrag mal stellen. Aber ich hab irgendwas im Hinterkopf, dass das nachträglich nicht möglich ist. Kostet aber ja nichts, wenn der Verweisungsantrag abgewiesen wird.
Mit so klarer Sicherheit wie Icerose kann ich Dir allerdings nicht bestätigen, dass Du nachträglich eine Verweisung des Rechtsstreits beantragen kannst. Denn das von Dir im Mahnbescheid angegebene Streitgericht ist ja nicht sachlich oder örtlich unzuständig. Ich würde den Antrag mal stellen. Aber ich hab irgendwas im Hinterkopf, dass das nachträglich nicht möglich ist. Kostet aber ja nichts, wenn der Verweisungsantrag abgewiesen wird.
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Das geht alles. Lässt sich mit "versehentlich übersehener Gerichtsstandsvereinbarung" gut erklären. Zumindest hier bei mir ist das kein Thema. Meist freut sich ein Gericht sogar, wenn es die Sache nicht bearbeiten muss. Und letztlich entscheiden immer noch die Parteien, wann, wie und wo (meistens) ein Verfahren geführt wird.Anahid hat geschrieben: dass Du nachträglich eine Verweisung des Rechtsstreits beantragen kannst.
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Mag sein, aber ich glaub, da muss die Gegenseite zustimmen. Und wenn die jetzt das Gericht vor ihrer Tür hat, wäre die ja schön blöd. Aber wie gesagt: ich bin mir da nicht sicher, mir schwirrt nur irgendso etwas im Kopf herum.
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