Hallöchen, so, seit Jahren mache ich mal wieder einen Mahnbescheid, weil meine Kollegin nicht da ist.
Meine Frage: Bei einem Wert von bis zu 600,00 € nehme ich doch 23€ an Gerichtskosten, oder? Ich habe da irgendwas im Hinterkopf, aber in unserer Tabelle (von 2004) stehen 18€ und Chef meint auch 18€.
vielen dank im voraus
Gerichtskosten-MB
Also grundsätzlich ne 0,5 Gebühr nach dem GKG.... Früher waren es aber MINDESTENS 18,00. Das gilt nun nicht mehr (seit Anfang letzten Jahres glaube ich, bin mir aber nicht so sicher) dann die 23,00 €.
Aber normalerweise ist das doch in der Software so drin gespeichert
Aber normalerweise ist das doch in der Software so drin gespeichert
- Curry
- ...ist hier unabkömmlich !
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Ja, 23 € sind es seit 01.07.2006
(Art. 5 Abs. 2 iVm Art. 8 Satz 2 G v. 5.5.2004, BGBl. I S. 718)
(Art. 5 Abs. 2 iVm Art. 8 Satz 2 G v. 5.5.2004, BGBl. I S. 718)
Curry
Optimisten haben gar keine Ahnung von den freudigen Überraschungen, die Pessimisten erleben.
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