Hallo an alle, die auch zwischen den Jahren fleißig sind / sein müssen:
Ich habe mal eine Frage, die mir fast lächerliche erscheint. Ich muss im Wege des Mahnbescheides eine Forderung gegen eine Gerichtskasse geltend machen.
Wie wird die vertreten?
Ich hab mal einen Vorschlag: Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Amtsgericht Pusemuckel, vertreten durch den Direktor/Präsidenten (je nachdem).
Hat jemand einen anderen Vorschlag? Oder kann mir jemand sagen, ob das so richtig ist?
Vielen Dank für die Hilfe! Gruß Sati.