Hallo zusammen,
ich wollt mal fragen, ob jemand weiß, wie ich im Online-Mahnverfahren einen Zustellungsbevollmächtigten/Rechtsanwalt für den Antragsgegner eingeben kann...Vielleicht kann mir ja jemand helfen...
Danke scho mal!
gestresste Grüße...
Gegenanwalt im Online-Mahnbescheid
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Ich würde immer die persönliche Zustellung an den Schuldner bevorzugen, aber wenn es sein muss, könntest du doch die Antragsgegneradresse einfach mit c/o an den Anwalt angeben?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
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hmm.. des wär natürlich auch a idee...
mei chef meint hald, dass ja ein mahnbescheid sowas wie a klage is und wir dann den zustellungsbevollmächtigten anwalt glei mit eingeben könnten... hab ich aber vorher auch noch nie gemacht
Danke übrigens für die schnelle antwort
mei chef meint hald, dass ja ein mahnbescheid sowas wie a klage is und wir dann den zustellungsbevollmächtigten anwalt glei mit eingeben könnten... hab ich aber vorher auch noch nie gemacht
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Das geht nicht und ist auch nicht üblich. Wenn die Gegenseite aber anwaltlich vertreten ist und Ihr somit schon wißt, daß es ein streitiges Verfahren geben wird, warum dann überhaupt der Mahnbescheid?
- Adora Belle
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Jep, trotzdem braucht es doch ne ladungsfähige Anschrift des Gegners. Könnt schließlich ein Titel draus werden.
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eine anschrift vom gegner haben wir ja... es war eben nur so gemeint, weil wir ja schon wissen, wer der anwalt ist..
aber jetz hat sich das eh schon erledigt, haben den MB-Antrag jetz einfach auf den schuldner geschrieben und rausgeschickt
Danke für die schnellen antworten immer
aber jetz hat sich das eh schon erledigt, haben den MB-Antrag jetz einfach auf den schuldner geschrieben und rausgeschickt
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Da hätte ich eine Frage dazu:
Muss in solch einem Fall der gegnerische Anwalt informiert werden oder ihm ggfs. eine Kopie des Antrages geschickt werden?
Muss in solch einem Fall der gegnerische Anwalt informiert werden oder ihm ggfs. eine Kopie des Antrages geschickt werden?
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Wenn der gegnerische Anwalt sich euch gegenüber angezeigt hat und auch mitgeteilt hat, dass er im Klagefall als Prozessbevollmächtigter anzugeben ist, dann sollte auch der MB an ihn zugestellt werden.Erdbeere23 hat geschrieben:Da hätte ich eine Frage dazu:
Muss in solch einem Fall der gegnerische Anwalt informiert werden oder ihm ggfs. eine Kopie des Antrages geschickt werden?
Allerdings hab ich keine Idee, wie man das im Online-Mahnantrag macht. Wobei mir dabei dann durch den Kopf geht, dass man das Mahnverfahren nicht betreiben braucht, wenn ein Widerspruch zu erwarten ist - was ich annehmen würde, wenn sich auf der Gegenseite ein RA meldet.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück