Gegenanwalt im Online-Mahnbescheid

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skugga
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#11

04.01.2018, 13:32

icerose hat geschrieben:
Erdbeere23 hat geschrieben:Da hätte ich eine Frage dazu:

Muss in solch einem Fall der gegnerische Anwalt informiert werden oder ihm ggfs. eine Kopie des Antrages geschickt werden?
Wenn der gegnerische Anwalt sich euch gegenüber angezeigt hat und auch mitgeteilt hat, dass er im Klagefall als Prozessbevollmächtigter anzugeben ist, dann sollte auch der MB an ihn zugestellt werden.

Allerdings hab ich keine Idee, wie man das im Online-Mahnantrag macht. Wobei mir dabei dann durch den Kopf geht, dass man das Mahnverfahren nicht betreiben braucht, wenn ein Widerspruch zu erwarten ist - was ich annehmen würde, wenn sich auf der Gegenseite ein RA meldet.
Zustellung an einen RA ist im Mahnverfahren schlicht nicht vorgesehen - nicht jetzt im automatisierten Verfahren, aber auch schon früher nicht. Ob man dem jetzt eine Kopie des Antrags zur Kenntnisnahme schickt, halte ich für Geschmackssache.

Allerdings halte auch ich es für Käse, nicht gleich zu klagen, wenn zu erwarten ist, dass die Gegenseite ohnehin Widerspruch einlegt, was bei Einschaltung eines RA außergerichtlich ja recht wahrscheinlich ist. Dann ist das Mahnverfahren ja mehr zeitraubend, als es die Sache vereinfacht.
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Anahid
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#12

04.01.2018, 13:33

Da im Mahnverfahren kein Anwalt angegeben werden kann, entfällt m.E. auch eine Information des Gegenanwalts. Ich denke nicht, dass man in einem solchen Fall von der Umgehung des Gegenanwalts sprechen kann. Also wir wurden jedenfalls noch nie informiert, wernn ein (überflüssiges) Mahnverfahren eingeleitet wurde, sondern haben von dem Mahnverfahren nur durch die panischen Anrufe von Mandanten erfahren.
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#13

10.01.2018, 13:30

Das er im Falle einer Klage als Prozessbevollmächtigter auftritt, hatte er bisher nicht geschrieben. Deshalb haben wir an die Schuldnerin direkt zustellen lassen. Das Mahnverfahren wurde ich die Wege geleitet, weil sich nichts mehr tat und der Anwalt auch nicht mehr auf unsere Schreiben reagiert hat.

Kenne das nämlich auch nur so wie Anahid schreibt
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Adora Belle
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#14

10.01.2018, 13:53

Ich hatte das schon öfter, gerade bei größeren Firmen, dass die Anwälte zur Sicherung der Ansprüche höchst vorsorglich das Mahnverfahren betreiben und das auch so mitteilen. Ich finds gut, gerade bei weniger verlässlichen Mandanten. Zustellung an den Anwalt ist im Mahnverfahren aus den bereits genannten Gründen nicht vorgesehen.
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#15

10.01.2018, 14:29

skugga hat geschrieben:
icerose hat geschrieben:
Erdbeere23 hat geschrieben:Da hätte ich eine Frage dazu:

Allerdings halte auch ich es für Käse, nicht gleich zu klagen, wenn zu erwarten ist, dass die Gegenseite ohnehin Widerspruch einlegt, was bei Einschaltung eines RA außergerichtlich ja recht wahrscheinlich ist. Dann ist das Mahnverfahren ja mehr zeitraubend, als es die Sache vereinfacht.

Ja ist es auch:D aber die RA´s müssen keine Klage aufsetzen und müssen das nur nachher begründen... Ich kenne das selber weil ich immer für die MBs zuständig war - trotz dessen das es sinnlos ist, haben wir einfach einen MB gemacht.. Faulheit eben und es über die lange Bank schieben. So kam es, dass ich mal die Kosten einer Ersatzvornahme durch eine fremde Firma per Mahnbescheid gegen den Schuldner geltend machen musste. Das war total besch...eiden :huepf
:wippe
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Anahid
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#16

10.01.2018, 15:17

ZVler hat geschrieben: Ja ist es auch:D aber die RA´s müssen keine Klage aufsetzen und müssen das nur nachher begründen...

Öhm......wo ist das dann weniger Arbeit? Ob ich nun den Anspruch begründen muss oder direkt eine Klage einreiche, kommt doch aufs selbe raus. :kopfkratz

Ich kenne das selber weil ich immer für die MBs zuständig war - trotz dessen das es sinnlos ist, haben wir einfach einen MB gemacht.. Faulheit eben und es über die lange Bank schieben. Und wenn Du dann meine Kanzlei afu der Gegenseite hast, hast Du, außer Zeit zu schinden nichts gewonnen. Denn de PTA für das Mahnverfahren mache ich Dir streitig und werde damit auch durchkommen. :teufel
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