ich habe folgendes problem:
unsere mandantin hat mb beantragt und uns nach teil-widerspruch die akte übergeben. schuldner zahlte auf wunsch raten an uns und nahm nach unserer aufforderung den widerspruch zurück. nun setzte der schuldner die raten aus. nach überprüfung der akte fiehl mir auf, das die mandantin versäumte vb für den unwidersprochenen teil zu beantragen. d. h. ich habe keinen titel und die frist ist längst abgelaufen. was kann ich jetzt noch machen?
chronologische abfolge zum besseren verständnis:
- mahnbescheid (ford. aus stromlieferung, rechnung vom 07.07.05) zugestellt am 14.06.2006
- teil-widerspruch am 22.06.2006
- Beginn Ratenzahlung 28.11.2006
- Rücknahme Widerspruch am 12.03.2007
- übergabe des vb-antragformulars durch mandantin am 21.05.2007
- Aussetzen der Ratenzahlung (noch 3.639,34 € offen)
Frist zum Beantragen des VB verpasst?
der erste Termin - Zustellung MB am 14.06.2007 - ist doch sicherlich falsch, oder???
Ich würde den VB trotzdem versuchen zu beantragen, mal gucken was passiert.
Ich würde den VB trotzdem versuchen zu beantragen, mal gucken was passiert.
- Strubbel
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@ Preußi: Das Datum muss ja falsch sein. Den VB kann man aber nicht mehr beantragen, wenn die Frist rum ist. Das wird das Gericht bemängeln.
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
- Ciara
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Das erste Datum finde ich auch etwas merkwürdig.
Man kann versuchen den VB noch zu beantragen, ich würde mir da aber nicht grosse Hoffnungen machen. Wir haben es auch mal versucht (sogar 2x), hat aber nicht geklappt.
Man kann versuchen den VB noch zu beantragen, ich würde mir da aber nicht grosse Hoffnungen machen. Wir haben es auch mal versucht (sogar 2x), hat aber nicht geklappt.
Wer Dag for Dag sin Arbeit deit und jümmers op sin Posten steiht, und deit dat got und deit dat gern, der darf sich ok mal amüseern
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MB neu beantragen !!
"Auf einmal war es ihm klar, daß die [i]Suche [/i]der einzige Grund des bisherigen Nichtfindens gewesen war; daß man da draußen in der Welt nicht finden und daher nie [i]haben [/i]kann, was man immer schon [i]ist[/i].
Paul Watzlawick, Vom Schlechten des Guten"
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Da ist aber vielleicht das Problem, dass die Forderung schon verjährt ist?!darkangel hat geschrieben:Ich würde sagen, dass du den VB nicht mehr beantragen kannst...das Gericht würde das sicherlich bemängeln...
Dann musst du wohl einen neuen MB beantragen um einen Titel zu bekommen
[quote][b]It´s better to burn out than to fade away... (Kurt Cobain)[/b][/quote]
- darkangel
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Da wir ja leider nicht wissen, um was für eine Forderung es sich handelt, können wir ja auch nicht prüfen, ob sie schon verjährt ist. Aber bei einer Zustellung 2006 kann ich mir das fast nicht vorstellen....Strubbel hat geschrieben:Da ist aber vielleicht das Problem, dass die Forderung schon verjährt ist?!darkangel hat geschrieben:Ich würde sagen, dass du den VB nicht mehr beantragen kannst...das Gericht würde das sicherlich bemängeln...
Dann musst du wohl einen neuen MB beantragen um einen Titel zu bekommen