Frage zur Zuständigkeit

Hier kannst du alle Fragen zu Inkassoangelegenheiten und gerichtlichen Mahnverfahren stellen.
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Zippus
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#1

18.01.2018, 14:36

Huhu Ihr Lieben,

ich muss einen Mahnbescheid beantragen. Es geht um eine Mietsache.

Mdt und Mietobjekt sitzen im Bundesland Rheinland-Pflaz, Schuldner sitzt im Bundesland Bayern.

Mahnbescheid beantrage ich dann beim Mahngericht Mayen, da es sich ja hier um eine Mietsache handelt und es darauf ankommt, wo das Mietobjekt ist oder?

Liebe Grüße
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Muschel
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#2

18.01.2018, 14:39

Gerichtsstand ist immer da, wo die Räumlichkeiten sind.
Der frühe Vogel fängt vielleicht den Wurm, aber die zweite Maus bekommt den Käse. (Denkt nochmal drüber nach.) ;-)
Sonnenkind
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#3

18.01.2018, 14:43

§ 29 a ZPO
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
Zippus
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#4

18.01.2018, 16:31

Dann stimmt Mayen ja :-)
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Anahid
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#5

18.01.2018, 16:55

Öhm........darf ich mal meinen Senf dazu geben? Der Gerichtsstand des Mahngerichts hat weder mit § 29 a ZPO, noch damit was zu tun, wo sich irgendwelche Räumlichkeiten befinden. Das zuständige Mahngericht ist immer das Gericht wo der Gläubiger (Antragsteller) seinen Wohnsitz hat. Ändert jetzt nichts daran, da der ja auch in Rheinland-Pfalz wohnt, nur die Antworten von Muschel und Sonnenkind beziehen sich alle auf den Gerichtsstand für das streitige Verfahren. :klugscheiss
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Sonnenblume1804
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#6

18.01.2018, 17:03

Anahid hat geschrieben:Öhm........darf ich mal meinen Senf dazu geben? Der Gerichtsstand des Mahngerichts hat weder mit § 29 a ZPO, noch damit was zu tun, wo sich irgendwelche Räumlichkeiten befinden. Das zuständige Mahngericht ist immer das Gericht wo der Gläubiger (Antragsteller) seinen Wohnsitz hat. Ändert jetzt nichts daran, da der ja auch in Rheinland-Pfalz wohnt, nur die Antworten von Muschel und Sonnenkind beziehen sich alle auf den Gerichtsstand für das streitige Verfahren. :klugscheiss
:zustimm und dann ergänze ich auch noch was. Das gilt natürlich nur bei Mietverhältnissen über Wohnraum NICHT bei Gewerberaummietverhältnissen. Da aus Deinem Sachverhalt (Zippus) jetzt nicht genau hervorgeht, ob Wohnraum oder Gewerberaum.

LG:-)
Zippus
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#7

18.01.2018, 19:25

Normale Mietwohnung kein Gewerbe
Sonnenblume1804
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#8

18.01.2018, 19:53

Zippus hat geschrieben:Normale Mietwohnung kein Gewerbe
Ok, dann musst den MB ganz normal machen, wie sonst auch, und beim Streitgericht dann eben aufpassen, dass Du das richtige angibst (Bezirk wo sich die Mietsache befindet) und natürlich AG, egal welchen Streitwert Du hast.

LG :-)
Zippus
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#9

22.01.2018, 10:07

Ok. Vielen Dank für die Info
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