Fehler in MB jetzt auch Fehler in VB

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InLove1988
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#1

29.09.2010, 16:29

Hallo,

mir ist was dummes passiert und ich weiß nicht wie ich da rauskommen soll :-(

folgendes: Ich habe einen MB für einen sehr guten Kunden von uns gemacht... es waren 2 forderungen aber aus diesen 2 habe ich 3 gemacht also 2 x den selben betrag, rechnungsdummer usw. genommen. Außerdem habe ich dann die Mahnkosten schon in die Forderungen reingerechnet und auch nochmal zusätzliche Mahnkosten berechnet.

Jetzt kam der VB und ich wollte einen GVZ-Auftrag inkl. Verhaftung machen ... und da sah ich das Unglück ... was kann ich nun machen?

Soll ich einfach alles machen wie es nun aufm VB drauf ist? Aber dann sind die Kosten zu hoch zwar zu Lasten des Gegners aber das ist ja nicht fair und unkorrekt.

Mist ... trau es gar nicht meinem chef zu beichten ...
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Trynnchylld
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#2

29.09.2010, 16:33

Mach doch eine Vollstreckung aus einem "Teilbetrag", was dann der richtige Forderungsbetrag wäre. Der GVZ berechnet seine Kosten nur aus dem Auftragswert und wenn du nur wegen eines "Teilbetrages" vollstreckst, kann dem GG auch kein Schaden entstehen, der Euch in die Haftung bringen kann. Gegebenenfalls kannst du auch einen Verzicht über die zuviel titulierten Beträge machen, wenn der GG sich irgendwann mal beschwert.

Seh da jetzt net sos Problem, schlimmer wär gewesen, wenn Forderungen gefehlt hätten, denn dann wären dem Mandanten unnötige zusätzliche Kosten entstanden.

Außerdem hat der GG ja den VB gegen sich ergehen lassen, trotzdem...
Lieber Gruß, Trynn

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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -

Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Michael1974
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#3

29.09.2010, 17:32

Da kann ich mich meinem Vorredner nur anschließen...
Aber scheue Dich nicht Deinem Chef das Versehen zu "beichten"... Schließlich hast Du es ja nicht mit Absicht gemacht und mache nicht den Fehler und gehe mit Angst nach Hause, dass er den Fehler bemerkt und dich anmeckert... Dann lieber einmal gerade raus mit der Wahrheit, vllt kurze Meckerei und dann ist die Sache aber auch vergessen und aus Deinem Kopf...

Lg, Michael
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Pepsi
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#4

29.09.2010, 17:54

:zustimm
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