Falscher Antragsgegner

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Rehlein87

#1

07.12.2015, 09:55

Guten Morgen zusammen,
ich habe folgendes Problem: Wir haben für unseren Mandanten einen Mahnbescheid beantragt. Antragsgegner hat daraufhin Widerspruch eingelegt; dann Übergang ins streitige Verfahren. Nun sollen wir den Anspruch begründen. So nun hat uns unser Mandant jedoch mitgeteilt, dass gegen den "falschen Beklagten" das Verfahren eingeleitet wurde. Anscheinend gibt es hier zwei Personen mit demselben Namen. Ist es jetzt besser, einen neuen MB zu beantragen lautend auf den "richtigen" Antragsgegner oder soll man hier eine Parteiberichtigung o. Ä. beantragen? In der Suchfunktion habe ich leider keine passende Antwort gefunden.
Lieben Dank schon mal.
LG :wink2
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Anahid
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#2

07.12.2015, 10:33

Eine "Parteiberichtigung" gibt es nicht. Gegen den falschen Beklagten musst Du den Mahnbescheid zurücknehmen (Kostenfolge ist wohl klar). Ich würde einen neuen Mahnbescheid beantragen gegen den richtigen Antragsgegner.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Rehlein87

#3

07.12.2015, 11:32

Ja das habe ich dem Mandanten auch ursprünglich schon gesagt und auch darauf hingewiesen, dass er die bisherigen Kosten zu tragen hat. Aber er meinte, ich solle mich unbedingt nochmals schlau machen, ob es nicht auch anders gehen würde. Aber dann nehme ich den ursprünglichen Mahnbescheid zurück und beantrage einen neuen mit dem richtigen Beklagten.
BlackWoman

#4

26.07.2017, 12:10

Hallo ihr lieben,
zu o. g. Thema hätte ich auch eine kurze Frage:
Wir haben von unserer Mdt. Unterlagen erhalten wegen einer Forderung gg. eine XXX Dental (Einzelfirma), z. Hd. Herrn Max Mustermann. Nach Recherchen habe ich dann eine Fa. XXX GmbH & Co. KG gefunden mit derselben Anschrift wie die XXX Dental (Einzelfirma). Der Mahnbescheid wurde dann ggü. der Fa. XXX GmbH & Co. KG beantragt.
Daraufhin meldete sich dann der RA der Fa. XXX GmbH & Co. KG bei uns und teilte mit, dass keine Geschäftsbeziehung zu unserem Mandanten bestehen würde, da Herr Max Mustermann von der XXX Dental (Einzelfirma) lediglich Mieter der Fa. XXX GmbH & Co. KG war und es die XXX Dental (Einzelfirma) anscheinend nicht mehr gibt. Er teilte uns dann freundlicherweise auch eine aktuelle Anschrift des Herrn Max Mustermann mit.
Normalerweise müssten doch dann wir die bisher angefallenen Kosten (Antrag MB u. GK) bezahlen aufgrund des falsch angegebenen Antragsgegners.
Aber der Mandant hat uns doch auch einen "falschen" Antragsgegner mit der XXX Dental (Einzelfirma) benannt, wenn es diese nicht mehr gibt. Oder was meint ihr?
Ich hoffe das ganze ist nicht zu verwirrend. :kopfkratz
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Anahid
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#5

26.07.2017, 12:13

Wo liegt der Fehler des Mandanten? Er wurde ja wohl von der Einzelfirma beauftragt, ob es die nun noch gibt oder nicht. Wenn Ihr dann anstatt gegen den Max Mustermann eine GmbH & Co. KG in Anspruch nehmt, würde ich erst einmal den Fehler bei Euch sehen. Hast Du denn den Mandanten darauf angesprochen, dass unter derselben Anschrift eine GmbH & Co. KG ansässig ist und mit dem geklärt, wer denn hier der tatsächliche Auftraggeber ist?
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
BlackWoman

#6

26.07.2017, 12:24

Naja sicher, aber der wusste selbst irgendwie nicht mehr genau, wer den Auftrag nun konkret erteilt hat. :-?
Pitt
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#7

26.07.2017, 12:25

Ich sehe das wie Anahid. Dass die vom Mandanten übermittelten Angaben zum Schuldner nicht aktuell/vollständig sind, kommt auch hier häufiger vor. Wenn die Firmierung unklar ist oder fraglich ist, ob die Firma noch existiert, muss zunächst Rücksprache mit dem Mandanten gehalten und erforderlichenfalls beim Handelsregister bzw. beim Gewerbeamt nachgehakt werden. Klärt die Kanzlei vor Beantragung des Mahnbescheides nicht ab, ob die Firma noch existiert oder die Firmenbezeichnung korrekt ist, dann hat sie m. E. auch die Konsequenzen zu tragen, wenn ein falscher Antragsgegner in Anspruch genommen wird.
Edit: und wenn der Mandant selbst nicht weiß, ob Einzelunternehmen oder GmbH & Co. KG den Auftrag erteilt hat (wobei man da prüfen müsste, ob die GmbH & Co. KG zum Zeitpunkt der Auftragserteilung bereits existierte), dann hätte man ihn m. E. vorab darauf hinweisen müssen, dass das Risiko besteht, den Falschen in Anspruch zu nehmen und was das kostenrechtlich für ihn bedeutet.
BlackWoman

#8

26.07.2017, 12:38

Ja das kläre ich am besten nochmals mit dem Mandanten ab.
Wenn dann müsste ja sowieso ein neuer MB-Antrag gemacht werden und hinsichtlich der bisherigen Kosten - die wir dem Mandanten auch schon in Rechnung gestellt haben - nicht nochmals neu abgerechnet werden.
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Js123
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#9

10.08.2017, 10:30

Guten Morgen :wink1

habe in der Suchfunktion nichts eindeutiges gefunden, deshalb hier noch mal:
Wir wissen nicht ob unser Antragsgegner ein Mann oder eine Frau ist und wir sollen Klage einreichen.. Hat damit jemand Erfahrung?
Wie nennen wir den dann im Rubrum?
Für alles, was du verpasst, hast du etwas anderes gewonnen.
Sonnenkind
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#10

10.08.2017, 10:32

Handelt es sich um einen ausländischen Namen? Weiß euer Mandant nicht, ob der Gegner ein Mann oder eine Frau war? Notfalls würde ich es über eine EMA versuchen.
Bild Liebe Grüße Sonnenkind Bild
Gestern: schon vorbei.
Morgen: kommt erst noch.
Heute: der einzige Tag,
den du in der Hand hast.
Heute musst du leben.
Heute sollst du glücklich sein.
(aus dem Buch meines Cousin K. Hartung)
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