Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem: Wir haben gegen einen Schuldner (Privatperson) einen MB beantragt. Dann hat der Schuldner Widerspruch erhoben mit der Begründung, dass er nicht die richtige Person sei (wg. gleichem Namen).
Wir haben sodann den MB gegen die "falsche" Person auftragsgemäß zurückgenommen. Der Mandant hat uns dann aber eine weitere Anschrift mitgeteilt und wir haben anschließend einen neuen MB unter dieser Anschrift beantragt. Der MB konnte jedoch wiederum nicht zugestellt werden. Nach einigen Recherchen hat sich dann herausgestellt, dass es sich bei der von der Mandant mitgeteilten Anschrift um die Firmenanschrift handelt, bei der der Gegner als GF oder Prokurist tätig ist, denn im Registerportal findet sich lediglich diese Angabe:
Geschäftsführer: Herr XXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Herr YYY (unser Mandant).
Aber kann es sein, dass der MB nur deshalb nicht zugestellt werden konnte, da wir die Firmenanschrift angegeben haben? Eine Zustellung müsste doch trotzdem möglich sein oder was meint ihr?
Ich hoffe, es kann mir jemand helfen. Tausend Dank schon mal für eure Hilfe. LG
falscher Antragsgegner mitgeteilt von Mdt. - und nun?
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Entweder die Privatanschrift ermitteln oder siehe hier:
http://www.foreno.de/zwangsvollstreckun ... e#p1884837
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Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!
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Nein eine Privatanschrift konnte ja trotz div. EMAs nicht ermittelt werden. Dann kann ich jetzt die Zustellung durch den Wachtmeister beantragen richtig?
Ich habe so etwas leider noch nie gemacht.
Trotzdem verstehe ich nicht, warum eine Zustellung unter der Firmenanschrift nicht erfolgreich war, denn auf Nachfragen des Postboten hätte dieser doch in Erfahrung bringen können, dass der Gegner dort arbeitet.
Ich habe so etwas leider noch nie gemacht.
Trotzdem verstehe ich nicht, warum eine Zustellung unter der Firmenanschrift nicht erfolgreich war, denn auf Nachfragen des Postboten hätte dieser doch in Erfahrung bringen können, dass der Gegner dort arbeitet.
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Ich bezweifle, dass es die Aufgabe des Postbosten ist nachzufragen, ob Dein Schuldner zufällig in einer Firma, die unter der von Dir angegeben Anschrift ansässig ist, arbeitet.BlackWoman hat geschrieben:Nein eine Privatanschrift konnte ja trotz div. EMAs nicht ermittelt werden. Dann kann ich jetzt die Zustellung durch den Wachtmeister beantragen richtig?
Ich habe so etwas leider noch nie gemacht.
Trotzdem verstehe ich nicht, warum eine Zustellung unter der Firmenanschrift nicht erfolgreich war, denn auf Nachfragen des Postboten hätte dieser doch in Erfahrung bringen können, dass der Gegner dort arbeitet.
Der Postbote ist zu der Anschrift, hat gesehen, dass dort eine XYZ GmbH ist und nicht Herr Mustermann wohnt und konnte den MB nicht zustellen.
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Kann ja sein, dass du damit schon Erfolg hattest. Aber grundsätzlich forscht der Postbote nicht nach und es ist auch nicht seine Aufgabe.
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