EV-Gebühr aus kombinierten ZV-Auftrag nachbuchen?

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Alic3M
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#1

14.12.2006, 12:05

Hallo ihr Lieben,

ich hab ne kurze Frage: Wenn ich einen ZVA-kombi gemacht habe, dann Fruchtlosigkeitsbescheinigung vom GV kam und ich dann erfahre, dass der Schuldner die EV schon abgegeben hat und ich diese anfordere und vom Gericht zugeschickt bekomme, kann ich dann die EV-Gebühr im Forderungskonto nachbuchen oder kann ich das nur machen, wenn der Schuldner die EV noch nicht abgegeben hat und aufgrund meines Antrages abgeben muss?

Wäre sehr dankbar für Antworten.

LG, Nicole
Gast

#2

14.12.2006, 12:13

Hallo Nicole,

du kannst die EV-Gebühr nachbuchen, da diese auch anfällt, wenn du das Vermögensverzeichnis beim Gericht einholst.
Sine
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#4

14.12.2006, 12:43

:zustimm
Jimmy
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#5

14.12.2006, 12:48

:thx habe ich mich auch schon gefragt
Bärchen

#6

14.12.2006, 12:49

Isa hat geschrieben:Hallo Nicole,

du kannst die EV-Gebühr nachbuchen, da diese auch anfällt, wenn du das Vermögensverzeichnis beim Gericht einholst.
Das hab ich ja noch nie gehört, dass, wenn man lediglich das Vermögensverzeichnis anfordert, da die EV-Geb. entsteht. Hm, wo steht das denn, damit ich das mal kopieren kann und dem RA vorlegen kann?
Gast

#7

14.12.2006, 12:51

Hab ich aus dem RVG für Anfänger Rd-Nr. 1851. Hab den Text schon mal hier reingestellt. Schau mal nach, ob ich ihn finde.
tiko73

#9

14.12.2006, 13:03

Bei mir ist das im RVG für Anfänger die Rd-Nr. 1854 wo steht:
"M.E. wird der Rechtsanwalt auch dann bereits in einem Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und Aufstellung eines Vermögensverzeichnisses tätig, wenn er nur einen Antrag auf Erteilung einer Abschrift des vom Schuldner bereits für einen anderen Gläubiger aufgestellten Vermögensverzeichnisses stellt."
Gast

#10

14.12.2006, 13:09

ähm... ja... 1854 ist richtig
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