Euroäisches Mahnverfahren

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maxipayne
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#1

23.12.2016, 09:38

Guten Morgen,

habe bisher noch keine Erfahrung mit dem europäische Mahnverfahren. Wenn der Antragsteller in Deutschland sitzt und der Schuldner im EU-Ausland, welches Gericht ist dann zuständig? Das Gericht am Wohnsitz des Schuldners im Ausland? Muss ich für den Antrag nur das Formularblatt A ausfüllen?
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AliceImWunderland
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#2

23.12.2016, 10:32

Zuständig ist das Amtsgericht Wedding. Es ist das zentrale Mahngericht für europäisches Mahnverfahren.

Und ja, es ist das Formblatt A auszufüllen. Den Online-Mahnantrag findest du auch auf der Internetseite des AG Wedding.
Warum ist am Ende des Geldes noch so viel Monat übrig?!

Ich habe kein Whatsapp und ich werde auch keins bekommen. Ich stehe auf Datenschutz und bin voll Threema.
:naegel
maxipayne
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#3

23.12.2016, 10:43

Vielen lieben dank für die schnell Antwort :-)
Aleksi
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#4

28.12.2016, 08:39

Hallo zusammen,

um dieses Thema aufzugreifen:
Bei mir ist es genau andersrum. Unser Mandant sitzt im EU-Ausland und der Schuldner hier. Ich nehme an, dass trotzdem das AG Wedding zuständig ist. Wir arbeiten mit Advoware (falls das jemand kennt :pfeif ) und erstellen die Mahnbescheide über das Programm und versenden es über das EGVP. Kann mir einer sagen, ob ich hierbei etwas berücksichtigen muss, oder den Mahnbescheid wie immer beantrage und nur das Gericht von Coburg in Wedding ändere?

:thx im Voraus
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