Hallo,
habe eine Akte mit einer Erbengemeinschaft, mit drei Erben. Diese Erbengemeinschaft ist auch im Grundbuch eingetragen. Nun verhält es sich so, dass einer der Erben in dem Haus wohnt, welches auch zur Erbmasse gehört, aber dieser zahlt die Kosten des Energieversorgers nicht.
Jetzt weiß ich nicht, ob nun alle drei haften (stehen ja auch im Grundbuch) oder nur der, welcher im Grunde ja auch die Kosten verursacht hat, weil er ja auch im Haus wohnt.
Also benötige ich von euch nun etwas Schwarmwissen.
Erbengemeinschaft--wer haftet
- icerose
- ...ist hier unabkömmlich !
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Hallo,
für die Kosten beim Energieversorger haftet der Vertragspartner. Solange nicht die Erbengemeinschaft Vertragspartner des Energieversorgers ist, haftet sie auch nicht.
Was im Grundbuch steht, ist für eine mögliche Zwangsvollstreckung interessant.
für die Kosten beim Energieversorger haftet der Vertragspartner. Solange nicht die Erbengemeinschaft Vertragspartner des Energieversorgers ist, haftet sie auch nicht.
Was im Grundbuch steht, ist für eine mögliche Zwangsvollstreckung interessant.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück