Einzahlung der zweiten Gerichtskostenhälfte

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Nicilein
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#1

14.07.2016, 09:06

Guten Morgen

Wir haben einen Mahnbescheid eingereicht bezüglich einer Forderung in Höhe von 7.000,00 €. Aufgrund des Widerspruches des Antragsgegners haben wir den Anspruch beim Amtsgericht Hagen begründet und die Verweisung an das streitige Gericht beantragt. Es muss nunmehr die zweite Gerichtskostenhälfte eingezahlt werden, da ansonsten das Verfahren nicht abgegeben wird. Die Forderung beläuft sich jedoch aufgrund von Zahlungen etc. nur noch auf 600,00 €. Dies haben wir auch in der Anspruchsbegründung nunmehr beantragt. Nach welchem Streitwert muss ich jetzt die zweite Hälfte der Gerichtskosten einzahlen?
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icerose
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#2

14.07.2016, 12:23

Hallo :wink1
hmm, theoretisch aus dem kleineren Wert, aber die Gerichte sehen das sehr unterschiedlich. Daher würd ich das Gericht schlicht fragen. Aber selbst wenn ihr aus dem hohen Wert die weiteren GK zahlt, gibt es hinterher einen Wertbeschluss und ihr bekommt den Überschuss erstattet.
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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