Einwohnermeldeamtsgebühr

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CaroMa
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#1

08.05.2018, 12:20

Folgendes Problem:

Im Mahnverfahren haben wir außergerichtliche Kosten geltend gemacht. Diese beinhalten zwei Gebühren für Auskünfte Einwohnermeldeamt, welche wir zuzüglich Mehrwertsteuer berechnet haben.

Das Mahngericht moniert nunmehr die Höhe der Rechtsanwaltskosten. Die Einwohnermeldeamtsgebühren müssten als Auslagen oder Nebenforderung geltend gemacht werden.

Wie handhabt ihr das?
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Sputnik85
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#2

08.05.2018, 12:25

Guten Tag,

im Forderungskonto müssten die Rechtsanwaltskosten und die Auslagen (EMA) separat eingebucht sein. Das wird dann so auch entsprechend im MB berücksichtigt (in RAM so). Mit welchem Programm arbeitest du?
Die Gebühren und Auslagen sind auf jeden Fall separat geltend zu machen.

Gruß
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mücki
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#3

08.05.2018, 12:40

Grundsätzlich sind bei den außergerichtlichen Kosten ausschließlich die Rechtsanwaltsgebühren einzutragen. Für alles andere gibt es separate Felder.
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CaroMa
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#4

08.05.2018, 13:15

Wir stellen die Anträge derzeit noch online, also ohne Programm.

Also müsste ich die Auslagen gesondert angeben, allerdings mit Mehrwertsteuer, weil sie auch an den Mdt mit Steuer weitergegeben wird?
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Anahid
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#5

08.05.2018, 13:43

Wenn die Kosten an den Mandanten mit Mehrwertsteuer berechnet werden und der Mandant nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist, müssen die Kosten brutto angegeben werden (also mit MwSt), richtig.
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